Frauenquote im Klub:

Landtag beschließt heute geplante Wahlrechtsreform

Oberösterreich
15.10.2020 08:00

Der oberösterreichische Landtag beschließt heute, Donnerstag, eine Wahlrechtsreform. Zu den wesentlichen Änderungen zählt, dass Vorzugsstimmen nur mehr per Kreuz und nicht mehr handschriftlich abgegeben werden können. Die Klubförderung soll sich künftig erhöhen, wenn mehr als 40 Prozent der Mandate mit Frauen besetzt werden. Die Reform im Vorfeld der Landtagswahl im Herbst nächsten Jahres hat die Unterstützung aller vier Landtagsparteien.

Die Koppelung der Klubfinanzen an die Frauenquote im Klub tritt mit der nächsten Legislaturperiode in Kraft. Beträgt der Frauenanteil mindestens 40 Prozent, gibt es um drei Prozent mehr Geld. Derzeit erfüllen dieses Kriterium nur die Grünen und die SPÖ. Mit der Regelung orientiert man sich an dem seit dem Vorjahr geltenden Passus im Klubfinanzierungsgesetz des Bundes, der ebenfalls drei Prozent mehr Mittel ab 40 Prozent Frauenanteil vorsieht. Auf Landesebene gab es Derartiges bisher noch nicht. Oberösterreich, das nach der letzten Landtagswahl 2015 mit einer reinen Männerriege als Landesregierung (mittlerweile sitzen zwei Frauen in der Landesregierung, Anm.) in die Kritik geraten war, ist hier Vorreiter.

Neue Wahlzettel
Wahlzettel und Wahlkarten werden neu gestaltet. So soll klarer ersichtlich sein, wo man eine Wahlkarte unterschreiben muss - das war bisher der häufigste Grund für eine ungültige Wahlkarten-Stimme. Ebenfalls neu ist, dass die Vorzugsstimmen auch für die Landeslisten-Kandidaten künftig per Kreuz vergeben werden und nicht mehr handschriftlich, was bei unleserlicher Schrift oder bei Namensgleichheiten oft ein Problem war. Der Stimmzettel fällt damit etwas umfangreicher aus und hat das Format A2. Die Kandidatur auf der Landesliste einer Partei ist künftig nicht mehr an eine Kandidatur im Wahlkreis gebunden.

Verschwiegenheitspflicht
Für all jene, die in den Wahllokalen Dienst tun, gilt als Folge der letzte Bundespräsidentenwahl eine absolute Verschwiegenheitspflicht. Die Weitergabe von Ergebnissen vor Wahlschluss ist verboten, der Strafrahmen wurde von 220 auf 700 Euro erhöht. Wahlzeugen bekommen im Gegenzug mehr Rechte und dürfen künftig auch bei der Auszählung mitwirken.

Katastrophen-Notfallplan
Zwar hofft man, dass bis zur Landtagswahl im kommenden Herbst - der wahrscheinlichste Termin ist der 26. September - die Corona-Pandemie nicht mehr den Alltag dominiert, aber dennoch enthält die Novelle einen Katastrophen-Notfallplan: War eine Verschiebung des Urnengangs bisher rechtlich gar nicht möglich, so kann nun die Landesregierung die Wahl nun um bis zu sechs Monate verschieben. Voraussetzung ist eine Zweidrittelmehrheit im Landtag.

Wahlkarten-Auszählung
Neben dem Beschluss der Gesetzesnovelle wird der Landtag auch eine Resolution an den Bund verabschieden, einige Punkte aus Oberösterreich für bundesweite Wahlen heranzuziehen - etwa, dass in Oberösterreich die Briefwahlkarten noch am Wahlsonntag auf Gemeinde- und Sprengelebene mitausgezählt werden. Damit liegt bereits am Wahltag ein Ergebnis vor.

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