„Krone“-Ombudsfrau

Firma sollte 5500 Euro für Kurzarbeit zurückzahlen

Ombudsfrau
13.10.2020 12:30

Seine Mitarbeiterin war vor der Corona-Kurzarbeit nicht einen ganzen Monat angestellt - deswegen sollte ein Unternehmer aus Niederösterreich 5500 Euro an das Arbeitsmarktservice zurückzahlen. Laut dem Arbeitsministerium wird diese Regelung nun aber abgeschafft!

Im Februar gründete Thomas W. seine Firma, ab dem 15. Februar stellte er eine Mitarbeiterin an. Dann kam der bundesweite Lockdown wegen der Corona-Pandemie. Für den Jungunternehmer ein schwerer Schlag. Erleichtert war er, als von der Regierung die Corona-Kurzarbeit geschaffen wurde. Er meldete die Angestellte im April, rückwirkend mit 1. März, zur Kurzarbeit an. Aus allen Wolken fiel Herr W. jedoch, als er kürzlich ein Schreiben des AMS erhielt.

„Nun soll ich den Betrag für die Kurzarbeit von 5534 Euro zurückzahlen, da meine Angestellte vor dem 1. März nicht einen ganzen Monat angestellt war. Das kann ich mir nicht leisten“, wandte er sich verzweifelt an die Ombudsfrau.

Das AMS hat auf Anfrage einen Lösungsweg aufgezeigt. Herr W. könnte rückwirkend mit 1. April einen neuen Erstantrag einbringen, die Rückforderung würde sich dadurch verringern.

Ministerium: „Regelung wird abgeschafft“
Dem Unternehmer bleibt das erfreulicherweise erspart. Wie uns das Arbeitsministerium mitteilte, werden Rückforderungen wegen eines fehlenden ersten Kalendermonats für Projekte, die in Kurzarbeitsphase 1 zwischen März und Mai begonnen haben, abgeschafft. Damit werde Rechtssicherheit geschaffen. Vorerst solle man keine Rückzahlungen an das AMS leisten, die rechtliche Umsetzung solle zeitnah erfolgen.

Eine gute Nachricht - für Herrn W. und andere betroffene Unternehmer!

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