Zwei Verhandlungstage lang mussten der frühere Ortschef (63) und sein einstiger engster Mitarbeiter (64) auf der Anklagebank im Landesgericht Ried schwitzen. Die Anklage hatte ihnen zur Last gelegt, zwischen 2001 und 2015 in 25 Fällen keine Aufschließungs- und Erhaltungsgebühren für Baugründe eingehoben zu haben. Der dadurch entstandene Schaden wurden mit immerhin 81.000 Euro beziffert.
Schlechte Kommunikation
Die beiden Angeklagten räumten Fehler ein. Der Bürgermeister war angeblich nicht mit der Materie vertraut, hatte sich auf den Mitarbeiter verlassen. Dieser betonte, dass er nicht bewusst etwas falsch gemacht habe. Richter Josef Lautner sah daher die für eine Verurteilung nötige Wissentlichkeit nicht gegeben. Vielmehr habe die Kommunikation in der Amtsstube nicht funktioniert. Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig.
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