In Leopoldskron

Schüsse bei Polizeieinsatz: Mann nicht schuldfähig

Salzburg
09.10.2020 20:00

Laut neuem Gutachten war der Schütze (36), der mit einer Polizeiwaffe im Juni Schüsse auf zwei Beamten abgefeuert hat, zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig. Untersuchungshaft wurde in „vorläufige Anhaltung“ in Klinik umgewandelt. Das Ermittlungsverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen.

Die Ermittlungen nach einer Schießerei bei einem Polizeieinsatz in Salzburg-Leopoldskron 25. Juni 2020 sind zwar noch nicht abgeschlossen, der Staatsanwaltschaft liegt nun aber ein Gutachten aus dem Fachbereich der Neurologie und Psychiatrie vor. Demnach ist jener 36-Jährige, der verdächtigt wird, er habe einem Polizisten während einer körperlichen Auseinandersetzung die Dienstwaffe entrissen und zweimal auf ihn geschossen, zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen.

Im Akt nicht mehr „Beschuldigter“, sondern „Betroffener“

Der verdächtige Hausbewohner wird wegen der festgestellten Schuldunfähigkeit im Akt nicht mehr als Beschuldigter, sondern als „Betroffener“ geführt. Die Untersuchungshaft, die zunächst über den 36-Jährigen verhängt worden war, wurde in eine „vorläufige Anhaltung“ umgewandelt, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, am Freitag erklärte. Der Betroffene befindet sich aufgrund einer attestierten Fremdgefährdung derzeit in einer Sonderstation für forensische Psychiatrie unter ärztlicher Beobachtung.

Anfangs Ermittlungen wegen versuchten Mordes

Zunächst war gegen den Salzburger wegen versuchten Mordes ermittelt worden. Wenn das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist, muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob gegen den Mann bei Gericht ein Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme, nicht zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingebracht wird.

Rechtsmäßigkeit des Waffengebrauchs auf Polizeiseite wird überprüft

Im Fall des Polizisten, der geschossen haben soll, um einen weiteren Angriff zu unterbinden, wird noch die Rechtmäßigkeit des Waffengebrauchs geprüft. Auch in diesem Punkt ist das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen.

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