„Ich hab’ im ersten Moment geglaubt, dass ich mich verlesen habe, aber beim zweiten Blick auf den Zahlschein hat sich bestätigt, dass das tatsächlich seine Richtigkeit hat. Da stand schwarz auf weiß geschrieben, dass ich binnen 14 Tagen 90 Cent einbezahlen muss“, wundert sich Unternehmer Andreas Berger, der in Gmunden mit Ehefrau und Sohn eine Sportevent-Agentur betreibt.
Pauschalgebühr
In der ihm zugesandten Lastschriftanzeige stand, dass es sich um eine Pauschalgebühr als Folge einer Erbschaftsangelegenheit nach einem Todesfall im Dezember 2017 handelte, die vom Rechtsnachfolger zu bezahlen sei. Es betraf einen Nachlass ohne nennenswertes Vermögen und mit mehreren Erben.
Auch Bruder muss Gebühr zahlen
„Ich hab’ den geforderten Betrag natürlich zeitnah überwiesen, auch wenn eine derartiger Bagatellgebühr im Grunde lächerlich erscheint und Zusendung sowie Arbeitsaufwand sicherlich ungleich mehr gekostet haben, als man von mir eingefordert hat“, sagt Berger, der die Angelegenheit schließlich aber mit Humor nahm. Denn auch sein Bruder musste eine Gebühr in gleicher Höhe berappen.
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