„Krone“-Ombudsfrau

Präsenzdienst sorgt für Abschläge bei Pension

Ombudsfrau
07.10.2020 12:00

Für den Rest seines Pensionslebens wird ein Niederösterreicher Abschläge in Kauf nehmen müssen, weil er als Jugendlicher seinen Präsenzdienst abgeleistet hat. Grund dafür ist eine noch immer nicht behobene Gesetzeslücke bei der im Vorjahr beschlossenen Hacklerregelung neu. Änderung ist derzeit keine in Sicht.

2022 wird Gerhard N. (Name von der Redaktion geändert) in Pension gehen. Daran lässt sich nichts mehr ändern, denn mit seinem Arbeitgeber hat er einen Vertrag über die sogenannte Altersteilzeit abgeschlossen. Vor Kurzem hat der Niederösterreicher erfahren, dass ihm bei der Pension acht Monate Präsenzdienst nicht angerechnet werden. Er muss daher Abschläge in Kauf nehmen. „Sofort nach der Schule habe ich mit 17 Jahren zu arbeiten begonnen. Durch den Präsenzdienst, den ich pflichtbewusst absolvierte, musste ich meine Arbeit für acht Monate unterbrechen. Nicht alle jungen Wehrpflichtigen sahen das so und ersparten sich den Präsenzdienst, da sie halt untauglich waren. Aus heutiger Sicht klug. Diese Personen sammelten nämlich in dieser Zeit acht Monate Beitragszeiten, die mir jetzt fehlen“, so Herr N.

Wie ihm geht es drei seiner Kollegen. Und vielen anderen ehemaligen Präsenz- und Zivildienern. Sie alle können die im Vorjahr vom Nationalrat beschlossene abschlagsfreie Pension für Menschen - die zwar das Regelpensionsalter nicht erreicht, dafür aber genügend Arbeitsmonate erreicht haben - nur mit Abschlägen antreten. Oder wenn vom Arbeitgeber her möglich, acht Monate länger arbeiten. Weil man auf sie offenbar schlicht „vergessen“ hat. Unfairer geht es kaum. Menschen, die einen Dienst für den Staat und die Allgemeinheit geleistet haben, werden bestraft und benachteiligt gegenüber jenen, die das nicht getan haben.

Keine Auskunft aus Verteidigungsministerium
Die Ombudsfrau wollte vom Verteidigungsministerium wissen, ob dort an einer entsprechenden Gesetzesänderung gearbeitet wird bzw. ob man sich für eine solche starkmacht. Antwort auf diese Frage konnte man uns nicht geben. Na hoffentlich hat man nicht darauf vergessen.

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