Anhaltung gegen Willen

Drama um 13-Jährige: Klare Forderung des Anwalts

Tirol
05.10.2020 13:15

Die Familie des jungen Mädchens, das an einer Überdosis gestorben sein soll, hat sich rechtliche Unterstützung geholt - und zwar in Form von Anwalt und FP-Landesparteichef Markus Abwerzger. Seine Forderung legt er unmissverständlich dar: Zukünftig soll bei Personen unter 18 Jahren aus Therapiegründen eine Anhaltung gegen deren Willen durchführbar sein. 

„Das Mädchen ist offenbar österreichweit das jüngste Drogenopfer. Solche Fälle belasten mich sehr, zumal ich ursprünglich geglaubt habe, dass die Serie an jugendlichen Todesopfern in Tirol nunmehr ein Ende hat“, sagt Markus Abwerzger, Anwalt der Familie. Es könne nicht sein, dass eine 13-Jährige, die von Gesetzes wegen her lediglich Süßigkeiten und eine Wurstsemmel kaufen gehen dürfe, selbstständig entscheiden könne, ob sie – auch gegen ihren Willen – stationär aufgenommen werden möchte.

„Augenscheinlich wurden hier sowohl die Eltern als auch die Organisationen, die Jugendhilfe und weitere helfende Vereine rechtlich im Stich gelassen“, verdeutlicht Abwerzger. Ein 13-jähriges Mädchen, das Drogen intravenös zu sich genommen habe und stark drogenabhängig sei, „ist aus meiner Sicht nicht in der Lage, selbst zu bestimmen, was für sie in diesem Moment gut oder schlecht ist“, betont er.

Eine erste politische Forderung sei daher, dass auch in solchen Fällen – sprich bei Personen unter 18 Jahren – eine Anhaltung zwecks Therapie gegen deren Willen in einem begrenzten Zeitraum durchführbar sei.

Rechtliches Nachspiel?
„Das junge Mädchen hatte offenbar vor dem schlussendlichen tödlichen Drogenmix bereits zwei Überdosen und wurde jeweils in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Hall versorgt. Weshalb es hier nicht zu einer Anhaltung gekommen ist, wird möglicherweise rechtlich zu hinterfragen sein. Aufgrund der mir geschilderten Umstände lag jedenfalls eine Selbstgefährdung vor, sodass auch eine Anhaltung möglich gewesen wäre“, verdeutlicht der Anwalt.

Wunsch nach Regelwerk
Die Politik sei nun angehalten, hier Maßnahmen und Regelungen zu installieren, die den Eltern, aber insbesondere auch den jeweiligen Organisationen Werkzeuge in die Hand geben, mit denen sie schlussendlich auch effektiv helfen können.

„Sie war keine Klientin“
Das Mädchen soll sich laut ihres Papas und ihrer Tante - wie berichtet - mit einem gefälschten Ausweis in die Mentlvilla Innsbruck, einem Tageszentrum für Suchtkranke, geschmuggelt haben und dort zu den Drogen gekommen sein.

Georg Schärmer, Caritas-Direktor, wehrt sich gegen die Vorwürfe: „Die 13-Jährige war keine Klientin des Tageszentrums. Minderjährigen unter 18 Jahren ist jeglicher Zutritt verwehrt beziehungsweise verboten. Zudem ist Drogenhandel im Tageszentrum und in der Mentlvilla strengstens verboten und hat auch ein unmittelbares Hausverbot zur Folge.“

Die Tante habe noch zu Lebzeiten des Mädchens öfters versucht, mit dem dortigen Leiter in Kontakt zu treten. Warum dieser bis heute nicht geantwortet habe, ist Schärmer schuldig geblieben.

Jasmin Steiner, Kronen Zeitung

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