„Richtige Richtung“

EU verlängert Sonderregeln für Corona-Beihilfen

Ausland
02.10.2020 18:33

Wegen der Corona-Krise will die EU-Kommission die Regeln für staatliche Beihilfen bis zur Mitte des kommenden Jahres gelockert lassen. Dazu sandte die Brüsseler Behörde einen entsprechenden Vorschlag an die Mitgliedstaaten, wie sie am Freitag mitteilte. Auch solle der von Österreich vehement verfochtene Fixkostenzuschuss darin aufgenommen werden. Allerdings gilt in dem Vorschlag weiter eine Obergrenze von 800.000 Euro Beihilfe pro Unternehmen. Diese müsse noch fallen, aber es sei ein „erster Schritt in die richtige Richtung“, so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) laut Aussendung.

Ursprünglich hätten die Sonderregelungen zum Jahresende auslaufen sollen - sie sollen nach Vorstellung der Kommission nun noch bis Ende Juni 2021 gelten. Anpassungen bei den sonst strengen Vorschriften zu Subventionen der EU-Länder für Firmen oder Forschungseinrichtungen sollen dazu beitragen, solche Hilfen im aktuellen Wirtschaftsabschwung zu erleichtern.

Blümel: „Es scheint endlich Bewegung zu geben“
Die EU-Kommission habe in ihrer Ankündigung, die den Start für Beratungen mit den Mitgliedsländern darstellt, darauf hingewiesen, dass die aktuelle wirtschaftliche Unsicherheit Europa auch in den kommenden Monaten beschäftigen wird. Damit „scheint es endlich Bewegung zu geben und wir hoffen, dass es rasch eine Lösung im Sinne unserer Unternehmen und der damit verbundenen Arbeitsplätze gibt“, so Blümel.

Fixkostenzuschuss: Blümel will Maßnahmen für alle Firmen verlängern
Österreich hat von der EU die Genehmigung, bis Mitte September die Fixkosten von Unternehmen mit großem Umsatzverlust wegen der Corona-Krise zu übernehmen. Blümel will diese Maßnahme für alle Unternehmen verlängern. Die EU-Kommission verweist hingegen darauf, dass solche Beihilfen generell nur bis zu 800.000 Euro gewährt werden dürfen, nur für unmittelbar durch die Pandemie betroffene Firmen könne es höhere Unterstützung geben. 

EU-Länder dürfen bestimmte Kosten von Betrieben abdecken
Neben der zeitlichen Ausweitung könnte auch der Umfang der zulässigen Beihilfen erhöht werden. So sollen EU-Länder bestimmte Kosten von Betrieben mit abdecken dürfen, in denen es Umsatzeinbrüche gibt und die weitere Finanzierung angesichts der „anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheit“ gefährdet ist. Damit sollen auch Jobs gesichert werden.

Außerdem geht es um Regeln für die staatliche Beteiligung an Firmen. Normalerweise sind solche Punkte im europäischen Binnenmarkt strikter geregelt, um Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen Staat und Privatsektor sowie unter einzelnen Staaten zu verhindern.

„Auswirkungen werden noch für eine Weile bei uns bleiben“
Laut EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager führten die bisherigen Lockerungen dazu, dass seit dem Übergreifen der Pandemie auf Europa der Weg für fast drei Billionen Euro an möglichen Hilfen für notleidende Unternehmen frei gemacht wurde. Sie betonte: „Die Auswirkungen der Krise werden noch für eine Weile bei uns bleiben.“ Die EU hatte ihre Subventionsregeln bereits zuvor erweitert. Auch kleine und mittelgroße Firmen sollen so stärker gefördert werden.

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