Täter ist der Ex-Mann

Bloggerin starb nach Brandanschlag beim Livestream

Digital
02.10.2020 12:21

Social-Media-Nutzer in China trauern um die 30-jährige Videobloggerin Lamu. Die junge Frau, deren erheiternde Videos von Hunderttausenden Chinesen verfolgt wurden, starb zwei Wochen nach einem Brandanschlag durch ihren Exmann während eines Livestreams an den Folgen schwerer Verbrennungen und hinterlässt zwei Kinder. Dem Brandanschlag ging eine von Gewalt geprägte Ehe und die zweimalige Scheidung voran.

Mitte September: Wie so oft bereitet sich die 30-jährige Videobloggerin auf ihr nächstes Live-Video im chinesischen TikTok-Pendant Douyin vor. Sie hatte sich mit lustigen Beiträgen über das chinesische Landleben eine treue Fangemeinde von mehreren Hunderttausend Followern aufgebaut. Doch es sollte ihr letzter Livestream sein, schon kurz nach dem Start wurde der Bildschirm der Zuseher plötzlich schwarz.

Erst später erfuhren ihre Follower den Grund: Wie die britische BBC berichtet, war der Exmann der 30-Jährigen, mit Messer und Benzinkanister bewaffnet, in ihre Wohnung eingebrochen. Er übergoss die Frau, die er zweimal geheiratet hatte, mit Benzin und zündete sie an. Lamu erlitt schwerste Verletzungen: 90 Prozent ihrer Haut waren verbrannt, als sie in ein Krankenhaus in der chinesischen Region Jinchuan eingeliefert wurde. Ihre Familie sammelte Geld für die Behandlung, später wurde sie in ein anderes Spital verlegt, wo die Ärzte den Kampf um ihr Leben diese Woche verloren.

Die Ehe war von Gewalt geprägt
Die Tat kam für die 30-Jährige und ihre Familie nicht unerwartet: Die Ehe von Lamu und ihrem Exmann namens Tang war von Gewalt geprägt. Der Schwager der Getöteten erinnert sich, dass seine Frau „erwähnt hat, dass ihre Schwester von Tang oft geschlagen wurde“. Die unglückliche Ehe endete im Mai mit der Scheidung, bei der beiden Elternteilen je eines der zwei gemeinsamen Kinder zugesprochen wurde. Doch der Exmann wollte die Scheidung nicht akzeptieren, drohte damit, eines der Kinder zu töten, wenn Lamu ihn nicht wieder heiraten würde.

Sie tat es - und flüchtete kurz danach wieder vor ihrem Mann, tauchte unter. Der Exmann terrorisierte ihre Familie, als er versuchte, ihren Aufenthaltsort herauszufinden, schlug dabei offenbar auch auf die Schwester der Getöteten ein. Laut Familienmitgliedern meldete man die Vorfälle der Polizei, die unternahm jedoch nichts. Am Ende kam es zur neuerlichen Scheidung, bei der der gewalttätige Expartner das Sorgerecht für beide Kinder erhielt. Erst Mitte September, am Tag des Brandanschlags, wurde der Expartner der beliebten Bloggerin verhaftet. Anklage: Mord mit Vorsatz.

Großer Aufschrei in Chinas Social Web
In den chinesischen sozialen Medien hat der Fall eine große Debatte über Gewalt gegen Frauen ausgelöst. Am Twitter-Pendant Weibo wurde der Tod der Videobloggerin in 70 Millionen Beiträgen thematisiert, viele forderten besseren Schutz von Frauen vor gewalttätigen Partnern. Eine Nutzerin klagt die Polizei an: „Wo waren Sie, als die Meldung gemacht wurde? Wieso haben Sie sich nicht darum gekümmert?“ Eine andere Nutzerin hofft, dass „Frauen nun mehr Sicherheit geboten wird.“

Frau sprang aus dem Fenster, um sich zu retten
In China werden immer wieder Berichte über schwere Gewalttaten gegen Frauen publik: Erst kürzlich, so die BBC, sei bekannt geworden, dass eine von ihrem Mann schwer misshandelte Frau in China sich nur durch den Sprung aus dem Fenster vor ihrem Gatten retten konnte. Als sie in Folge die Scheidung einreichte, wies das zuständige Gericht das Ansuchen ab. Erst nach einem Aufschrei im Social Web wurde die Scheidung genehmigt.

Überhaupt sind Scheidungen in China mit bürokratischen Mühen verbunden: Dieses Jahr wurde ein Gesetz verabschiedet, das im Fall einer Scheidung eine einmonatige Bedenkfrist vorsieht, bevor die Scheidung tatsächlich vollzogen wird. Das Gesetz, das im kommenden Jahr verbindlich werden soll, sieht zwar explizite Ausnahmen für Ehen mit häuslicher Gewalt vor, allerdings werden aus Angst vor den Tätern längst nicht alle Fälle von Gewalt in der Ehe der Polizei gemeldet.

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