Die Anklage sprach von einer Schadenssumme von knapp 390.000 Euro, um die die OÖ. Gebietskrankenkasse – heute Österreichische Gesundheitskasse – und die Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse mittels falscher Urkunden geschädigt worden sind. Der Bauunternehmer habe angegeben, dass er 55 Arbeiter durchgehend in seinen Betrieben im Ausland, bei denen es sich aber um Scheinfirmen handeln soll, beschäftigt habe. Gearbeitet wurde im Inland.
Fußfessel ist möglich
Der Angeklagte, der bereits 14 einschlägige Vorstrafen aufweist, zeigte sich schließlich geständig, bestritt aber die hohe Schadenssumme. Auch das Gericht ging beim Urteil von einem Schaden im sechsstelligen Bereich, aber unter 300.000 Euro aus, was sich günstig auf das Strafmaß auswirkte. Das Urteil: zwei Jahre Haft, nicht rechtskräftig. Der Unternehmer kann daher um eine Fußfessel ansuchen.
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