EU-Bericht ist da

Rechtsstaatlichkeit: Schlechtes Zeugnis für Ungarn

Ausland
30.09.2020 15:18

Der Rechtsstaat in Ungarn weist nach einem Bericht der EU-Kommission eklatante Mängel auf. Das geht aus dem sogenannten Rechtsstaats-TÜV hervor, den die Brüsseler Behörde am Mittwoch für alle 27 EU-Staaten veröffentlichte. Dabei analysiert sie erstmals systematisch den Zustand etwa von Gewaltenteilung, Medienvielfalt und der Unabhängigkeit der Justiz in den EU-Ländern.

Bei Ungarn kritisiert die EU-Kommission, dass die Vielfalt der Medien einem hohen Risiko ausgesetzt sei. Unabhängige Medien würden systematisch behindert und eingeschüchtert. Die Zivilgesellschaft stehe vor allem dann unter Druck, wenn sie eine kritische Haltung gegenüber der Regierung habe.

Mängel im Kampf gegen Korruption
Im Kampf gegen hochrangige Korruption gebe es Mängel. Die Regulierung von Lobbyismus sei unzureichend und es gebe keine effektiven Regeln gegen den sogenannten Drehtür-Effekt. Auch die Unabhängigkeit der Justiz sei trotz Aufforderung nicht verbessert worden. Positiv bewertete die EU-Kommission die Länge von Gerichtsverfahren und den Stand der Digitalisierung im ungarischen Justizwesen.

EU-Kommissionsvize Vera Jourova betonte, dass die neuen Berichte eine Lücke im Werkzeugkasten der EU mit Blick auf den Rechtsstaat schlössen. Jeder Bürger habe das Recht auf unabhängige Richter, freie und vielfältige Medien sowie auf den Respekt seiner Grundrechte.

Orban forderte Rücktritt von EU-Vizepräsidentin
Jourova hatte Ungarns Ministerpräsidenten Viktor Orban im Vorfeld unter anderem mit der Aussage empört, dass es in ungarischen Medien kaum noch Kritik an der Regierung gebe, so dass eine große Mehrheit der Ungarn womöglich nicht mehr in der Lage sei, sich eine freie Meinung zu bilden. Über Orban sagte sie: „Ich würde sagen: Er baut eine kranke Demokratie auf.“ Orban forderte ihren Rücktritt.

Künftig Sanktionen bei Verstößen gegen Rechtsstaatlichkeit
Der Rechtsstaats-TÜV wurde auch eingeführt, weil sich andere Instrumente der EU bisher als wenig wirksam erwiesen haben. So laufen gegen Ungarn und Polen wegen mutmaßlicher Verletzung von EU-Grundwerten bereits Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge - diese kommen seit Jahren aber kaum voran. Unter anderem auf Grundlage der Kommissionsberichte soll künftig auch die Vergabe von EU-Mitteln eingeschränkt werden können.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele