„Verfassungswidrig“

Autofreie Innenstadt: Ludwig erteilt Plänen Absage

Wien
30.09.2020 11:15

Wiens grüne Vizebürgermeisterin Birgit Hebein und der Bezirksvorsteher der Inneren Stadt, Markus Figl (ÖVP), wollten die Wiener City autofrei machen. Das Projekt sollte zudem noch vor der Wien-Wahl im Oktober starten. Alledem erteilte nun Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) eine Absage. Via Twitter ließ er wissen, dass das Konzept bei einer rechtlichen Prüfung als „verfassungswidrig“ eingestuft worden sei.

Ludwig erklärte, dass ihm nun das Rechtsgutachten zum Projekt der autofreien Wiener City vorliege. Dieses besage, dass „ein ,Fahrverbot Innere Stadt‘ verfassungswidrig ist“ - unter anderem deshalb, weil sie sich auf die Straßenverkehrsordnung stützt, zugleich aber auf den Klimaschutz abzielt.

Ludwig versicherte, dass er sehr wohl für verkehrsberuhigende Maßnahmen eintrete - die allerdings nicht nur den 1. Bezirk betreffen sollen. Dazu sollten nun weitere Gespräche mit allen Beteiligten geführt werden, schlug er vor.

„Verstärkter Ausbau des öffentlichen Verkehrs“
Der Stadt mit einer „20 Jahre alten Klimastrategie“ sei die Nachhaltigkeit beim Klimaschutz natürlich wichtig, ergänzte Ludwig via Social Media. Für ihn bedeute das: „Weiterer verstärkter Ausbau des öffentlichen Verkehrs, um die CO2-Emissionen zu verringern.“

Kritik an „unüblichem“ Kommunikationsweg
Ludwig sparte nicht mit Kritik an der vom Bezirksvorsteher der Innenstadt, Markus Figl (ÖVP), und Verkehrsstadträtin Birgit Hebei (Grüne) gewählten Vorgangsweise. Diese hatten die Pläne im Juni präsentiert. Der bisherige Kommunikationsweg sei jedoch ein „unüblicher“ gewesen, befand der Bürgermeister. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind seiner Ansicht nach nicht ausreichend geprüft worden.

Laut Ludwig gebe es bei dem Projekt zudem Probleme in folgenden Bereichen:

  • Laut den Juristen der Magistratsdirektion sei es nicht möglich, die Straßenverkehrsordnung für Klimaschutzziele heranzuziehen. Die StVO diene ausschließlich der Aufrechterhaltung und Sicherheit bzw. Flüssigkeit des Verkehrs.
  • Um eine Regelung auf ein Gebiet zu beschränken, müsse eine Gefahrensituation vorliegen, die nur in dem Bereich bestehe. Die Situation in dem Bezirk unterscheidet sich laut Gutachten aber nicht von jener in den angrenzenden Stadtteilen.
  • Kundmachungsproblem: Ein solches ergebe sich aus der großen Anzahl an Ausnahmen für das Einfahrtsverbot.
  • Datenschutzrechtlicher Vorbehalt betreffen die Nachweise für eine Einfahrtserlaubnis wurden geortet.
  • Mit Rechtsstaatlichkeit unvereinbar sei, dass etwa bei der Abfahrt aus einer öffentlichen Garage der kürzeste Weg genommen werden müsse.
  • Die Richtigkeit und Echtheit von Dokumenten, die zum Einfahren berechtigen, könne nicht in kurzer Zeit geprüft werden.

Hebein: Ludwig hat Zukunft „ausgebremst“
Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin Birgit Hebein hält nicht viel von den Aussagen Ludwigs: Es ist „ein mutloser Beschluss“, konstatierte sie. Ludwig habe die Zukunft „ausgebremst“. Er verstecke sich offenbar wahlkampfbedingt hinter einem Rechtsgutachten. Hebein verwies zudem darauf, dass sie selbst ein externes Gutachten beauftragt habe, das der Verordnung Verfassungs- und Rechtskonformität bescheinigt habe. Die Regelung sei außerdem gemeinsam mit Juristen der entsprechenden Abteilungen im Rathaus erarbeitet worden, betonte sie.

Bezirkschef war „nicht zufrieden“
Bezirksvorsteher Figl (ÖVP) reagierte auf die Absage von Bürgermeisters Michael Ludwig (SPÖ) ebenfalls mit Kritik - allerdings nicht am Stadtoberhaupt. „Mit dem Verordnungsentwurf von Verkehrsstadträtin Birgit Hebein war auch der Bezirk nicht zufrieden“, teilte er am Mittwoch mit.

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