Gericht gab Frau recht

Kauf einer Pistole war trotz Lockdown erlaubt

Salzburg
30.09.2020 17:00
Eine Tennengauerin hat sich in der Lockdown-Zeit eine Pistole gekauft. Durch die Anmeldung wurden die Behörden aufmerksam und leiteten ein Strafverfahren ein. Die Frau beschwerte sich, das Gericht gab ihr recht.

Erneut musste das Salzburger Landesverwaltungsgericht einen Strafbescheid aufgrund der früheren Covid-Verordnung aufheben. Diesmal geht es um den Kauf einer Handfeuerwaffe: Eine Tennengauerin hatte sich am 24. März - also noch zu Lockdown-Zeiten - in einem Waffengeschäft eine Pistole gekauft. Als sie den Kauf der Waffe den Behörden meldete, erkannten die eine vermeintliche Verletzung der Covid-Verordnung - statt einer Geldstrafe wurde aber vorerst eine Ermahnung ausgesprochen.

Die Frau fühlte sich aber im Recht: So sei der Kauf einerseits nie verboten gewesen, andererseits gäbe es eine Ausnahmeregelung beim Verkauf von Sicherheitsprodukten, so ihre Argumente. Anwalt Andreas Schöppl von der Kanzlei Schöppl/Waha brachte Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Der Strafbescheid wurde aufgehoben. „Die Leute sollen hellhörig sein und sich auch gegen Unrecht wehren“, sagt der Advokat.

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