Buwog-Prozess

Ein Freispruch und knallharte Attacken

Österreich
29.09.2020 20:20

Der Streit zwischen Karl-Heinz Grasser und Peter Hochegger im Buwog-Prozess ist entbrannt. Der frühere Finanzminister bezeichnet den Ex-Lobbyisten als „Lügner“, dieser kontert mit dem Vorwurf, Grasser sei ein „Meister von Halbwahrheiten und Unterstellungen“. Am Tag 161 ging es in dem Monsterverfahren hoch her. In einem von mehreren Nebenverfahren, die gleichzeitig mitverhandelt werden, gab es übrigens einen ersten Freispruch.

Der frühere Spitzenpolitiker wird von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, er habe bei der Vergabe der Bundeswohnungen 2004 das Anbot von 960 Millionen Euro der Konkurrenz verraten und dafür Schmiergeld kassiert. Belastet wird er auch vom Ex-Lobbyisten Hochegger. Dieser behauptet, ein Vorarlberger Banker habe ihm 2005 Grassers Beteiligung an der Zehn-Millionen-Provision bestätigt. Der Ex-Politiker bezichtigt Hochegger deshalb der Lüge und ortet verbotene Absprachen mit den Staatsanwälten, die er in einer Aufsichtsbeschwerde anzeigen will.

Auch deshalb, weil sie einseitig ermittelt hätten. Außerdem legte der Hauptangeklagte detailliert dar, dass die Zahl 960 damals etwa hundert Personen bekannt gewesen seien. Grassers Resümee: „Ich weiß nicht, wer wo wem welche Informationen gegeben hat. Dass ich es gewesen sein soll, ist falsch.“

Hochegger: Keine verbotene Absprache mit Staatsanwälten
Hochegger konterte knallhart: Es gebe keine verbotene Absprache mit den Staatsanwälten. Vielmehr führte er neuerlich aus, dass er schon 2014 seinem damaligen Anwalt von dem Gespräch mit dem Vorarlberger Banker berichtet habe. An drei Beispielen wollte Hochegger beweisen, dass Grasser in manchen Punkten „Halbwahrheiten“ erzählen würde. Und er betonte neuerlich: Er habe die Zahl 960 von Grasser-Intimus Walter Meischberger erfahren und der Immofinanz weitergegeben, die dafür zehn Millionen zahlte und die Buwog bekam. Grasser-Verteidiger Norbert Wess versuchte die Hochegger-Aussage zu zerpflücken, denn: „Da sind Sachen dabei, die Sie noch nie so gesagt haben. Und warum gerade jetzt?“

Freispruch für Ex-Telekom-Manager
In der Causa Telekom, einem Teil des Grasser-Prozesses unter dem Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker, kam es am Dienstag überraschend zu einem - nicht rechtskräftigen - Urteil. Ein angeklagter Ex-Telekom-Austria-Manager und früherer ÖVP-Organisationsreferent wurde vom Schöffensenat vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen. Es habe ihm das Wissen zu der vorgeworfenen Geldwäsche gefehlt, so die Begründung. Die Staatsanwaltschaft gab nach dem Urteil keinen Kommentar ab, wodurch dieses noch nicht rechtskräftig ist. Für die drei weiteren Angeklagten in der Telekom-Causa, Meischberger, Hochegger und Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer, geht das Verfahren weiter.

Peter Grotter, Kronen Zeitung/krone.at

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