Rechtliche Probleme

Keine Registrierung in Salzburgs Lokalen und Bars

Salzburg
30.09.2020 09:58

Im Gegensatz zu Wien wird die Registrierungspflicht in Salzburg nicht kommen. Landeshauptmann Wilfried Haslauer hatte laut darüber nachgedacht, den Plan aber wegen rechtlicher Probleme schon im Vorfeld verworfen. Restaurants und Bars können aber für eine bessere Nachverfolgung im Covid-Fall freiwillig Listen auflegen.

Eine Registrierungspflicht für alle Gäste in der Gastronomie wird es in Salzburg nicht geben. Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) hat die Maßnahme, die in Wien bereits in Kraft ist, rechtlich prüfen lassen und sie letztendlich verworfen.

Auf freiwilliger Basis
„Der Datenschutz und auch das Covid-Gesetz lassen diese Möglichkeit nicht zu“, bestätigt ein Sprecher des Landes. Gastro-Betriebe können aber dennoch Listen für die Registrierung der Gäste auflegen – freiwillig. Kunden sind aber nicht verpflichtet diese auch auszufüllen. Die Grundidee: Wenn es in einer Bar oder einem Restaurant zu einem bestätigten Corona-Fall kommt, können die Kontakte schnell und mit wenig Aufwand kontaktiert werden.

Sperrstunde: Ausnahme für die Gäste in Hotels
Neuigkeiten gibt es auch bei der verordneten 22 Uhr-Sperrstunde in Salzburg. Hotelgäste sind im Beherbergungsbetrieb von der Maßnahme nicht betroffen (mehr dazu hier). In diesem Fall gilt die österreichweite Sperrstunde mit 1 Uhr. Bis dahin darf konsumiert werden. Auch Vorarlberg hat sich für diese Ausnahmeregelung entschieden.

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