Großes Missverständnis

Entführt? Vater (45) verfolgt falsche Tochter

Steiermark
29.09.2020 11:17

Was für ein Missverständnis! Ein Grazer (45) dachte, dass seine 20-jährige Tochter vor seinen Augen in der Steiermark in ein fremdes Auto gezerrt und entführt worden war. Er verfolgte den Wagen daraufhin 50 Kilometer lang. In Wirklichkeit war seine Tochter aber zu Hause und hatte das Telefon nicht gehört. Die „falsche“ Tochter und deren Freund, der das vermeintliche Fluchtfahrzeug lenkte, kamen mit dem Schrecken davon.

Von Anfang: Am Montagabend war die 20-jährige Tochter des 45-Jährigen zu Besuch bei den Eltern in Graz-Straßgang. Als sie nachts dann nach Hause aufbrach, regnete es in Strömen. Der Vater bekam ein schlechtes Gewissen und wollte sie zu ihrer Wohnung fahren. Doch er fand sie nicht, sah aber plötzlich wie eine junge Frau, die scheinbar seiner Tochter ähnlich sah, „in einen schwarzen Wagen gezerrt“ wurde.

Sohn und Vater nahmen Verfolgung auf
Und damit begann die Verkettung unglücklicher Umstände: Der Grazer, ein gebürtiger Kosovare, nahm die Verfolgung auf, versuchte mehrfach, das Fahrzeug der vermeintlichen Entführer zu stoppen. Der junge Lenker (19) geriet verständlicherweise in Panik. Er wusste ja nicht, warum der Audi hinter ihm her war, und trat ebenfalls aufs Gas. Der besorgte Vater alarmierte die Polizei und seinen Sohn, der ebenfalls die Verfolgung aufnahm.

Im Zuge einer Fahndung konnte der Mercedes schließlich gegen 23.30 Uhr von mehreren Streifen in der Wiener Straße in Graz angehalten werden. Doch im Auto war nicht die 20-Jährige, sondern eine völlig unbeteiligte 19-Jährige und ihr gleichaltriger Freund.

„Zusammentreffen unglücklicher Umstände“
„Die wirkliche Tochter befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits wohlauf in ihrer Wohnung. Nachdem sie vorerst telefonisch nicht erreicht werden konnte, fühlte sich der 45-Jährige in seiner Annahme der Entführung bestätigt“, so Markus Lamb von der Polizei-Pressestelle. „Dem aktuellen Ermittlungsstand zufolge ist davon auszugehen, dass es sich durch ein Zusammentreffen unglücklicher Umstände um ein schlüssiges Missverständnis bzw. eine Verwechslung handelte.“

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