Enteignung unzulässig?

Privatstraße ist Hindernis für 380-kV-Leitung

Salzburg
27.09.2020 07:00
Grundstücksbesitzer in Adnet, die kurz vor der Enteignung stehen, haben wieder Hoffnung: Weil keine Zufahrt zum Mastenstandort erlaubt wird, ist eine Enteignung nicht zulässig – so die Theorie. Die Entscheidung liegt allerdings beim Gericht.

Kann die 380-kV-Leitung quer durch Salzburg an ein paar Grundstücken scheitern? Geht es nach dem Rechtsanwalt Wolfgang List, lautet die Antwort Ja. Denn dem Stromnetzbetreiber Austrian Power Grid (APG) wird gerade ein Irrtum zum Verhängnis. Wie berichtet, hat der Konzern in Adnet keine legale Zufahrtsmöglichkeit zu mehreren Mastenstandorten. Die APG ging nämlich davon aus, es handle sich im eine Gemeindestraße. Tatsächlich liegt der Zufahrtsweg im Besitz einer privaten Genossenschaft mit 40 Eigentümern. Die verweigern der APG die Nutzung, weshalb dort vorerst keine Bauarbeiten für die Starkstrommasten möglich sind. „Unsere Mandanten haben bereits 2013 darauf hingewiesen, dass bestimmte Flächen des Projekts nur über den Buchleitenweg befahrbar sind“, ergänzt List, der Grundstücksbesitzer vertritt. Sollte die Straße dennoch benützt werden, drohen Besitzstörungsklagen.

Ohne Zufahrt sind die Enteignungen fraglich
Der Rechtsanwalt wittert nun die Chance, das Leitungsprojekt zu Fall zu bringen. Zumindest für die beantragten Enteignungen in Adnet habe der Irrtum der APG Konsequenzen. „Die beantragten Enteignungen sind weder zweckmäßig noch notwendig, weil die Grundstücke für die APG nicht zugänglich sind und somit ein großer Teil des geplanten Projekts nicht erreichbar ist“, argumentiert List. Eine Enteignung währe somit willkürlich und nicht zulässig. Das hält der Anwalt nun auch in einer Stellungnahme an das Ministerium fest.

Die APG reagiert noch gelassen. „Es gibt Gerichte, die das entscheiden werden. Bis wir dort zu bauen beginnen, wird sich die Situation sicher geklärt haben“, sagt ein Sprecher.

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