Registrierungspflicht

Wie sich Wiens Wirte und Gäste zu verhalten haben

Wien
26.09.2020 07:48

Da wurde aber ordentliches Chaos angezettelt: Am Freitag hat die Stadt Wien eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, wonach sich Lokalbesucher in einem Datenblatt registrieren müssen, Start dafür ist bereits der Montag. Ein „Krone“-Lokalaugenschein in Betrieben der Bundeshauptstadt zeigt aber: Genaue Vorgaben kennt keiner. 

In Deutschland ist die Registrierungspflicht von Gästen in Gastronomiebetrieben schon mehrere Monate selbstverständlich. Hierzulande soll es ab Montag nun so weit sein. Bis Freitagnachmittag hat es gedauert, bis die Betriebe erfahren durften, was genau von ihnen erwartet wird. Und das steht in der neuen Gästelisten-Verordnung: Einzutragen in das Formblatt sind Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Tischnummer und Datum.

Die Stadt hofft auf richtige Angaben der Gäste
Die Daten dürfen nur im Infektionsfall bei einem Gast herangezogen werden. Die Verordnung gilt bis Ende des Jahres. Wirten, die sich weigern, die Regelung umzusetzen, drohen Geldstrafen, deren Höhen im Epidemiegesetz geregelt sind. Ausweise müssen nicht kontrolliert werden, wie im Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) betont wird. Die Stadt hofft auf richtige Angaben - schließlich sei es ja im eigenen Interesse der Gäste. Bürgermeister Michael Ludwig zieht diese Maßnahme der verfrühten Sperrstunde um 22 Uhr vor, die Vorarlberg, Tirol und Salzburg eingeführt hat.

Tenor in Betrieben: Zu viel Arbeit, zu wenig Nutzen
Bei einem „Krone“-Lokalaugenschein Freitagvormittag zeigt sich, dass bis dahin noch keine genaueren Infos oder die Formblätter zu den Wirten vorgedrungen waren. „Ich habe erst heute von Gästen davon erfahren. Wie das vonstattengehen soll, weiß ich aber nicht“, erzählt Kellnerin Pamela Redzovic. Generell sprechen sich die meisten Angestellten und Gäste in verschiedenen Betrieben gegen die neuen Vorschriften aus: Zu viel Arbeit, zu wenig Nutzen lautet der Tenor.

Isi Ulu (36) und Viktoria Richterova (27), Kellner im Café Jonas: „Die neue Verordnung zur Gästeregistrierung finden wir schlecht. Das wird nicht nur für uns sehr unangenehm, sondern auch für die Kunden. Wer gibt schon gerne seine persönlichen Daten preis? Die Stadt sollte jemanden einstellen, der die Registrierung am Eingang gleich vornimmt. So hätten wir auch weniger Arbeitslose. Außerdem können wir ja auch nicht nachvollziehen, ob die Gäste tatsächlich die richtigen Daten angeben oder geschwindelt haben.“

Sarah Pusam (18) und Nicole Bachmann (24), Kellnerinnen im Café zum 1. Stock: „Einerseits ist die neue Verordnung ja gut, aber wer macht die ganze Arbeit? Einige Stammkunden haben uns bereits jetzt gesagt, dass sie nicht mehr kommen werden, wenn sie ihre Daten angeben müssen. Niemand gibt schließlich gerne seine Adresse oder Telefonnummer an. Im Prinzip bedeutet das für uns jetzt: mehr Arbeit, aber weniger Gäste und dadurch auch weniger Umsatz. Gerade in diesen Zeiten ist das schlecht.“

Daniel Aleksic, Inhaber Mozart&Meisl (32): „Ich bin der Stadt tatsächlich sehr dankbar, dieser Verordnung den Vorzug zur früheren Sperrstunde gegeben zu haben. Ich habe lieber etwas mehr Arbeit jetzt als gar keine Arbeit und keine Gäste mehr. So viel Mehraufwand ist es außerdem ja gar nicht. Das wird sich einspielen.“

Gabriele Stanek, Kaufmännische Angestellte (58): „Sonst ist der Datenschutz immer so wichtig. Jetzt plötzlich nicht mehr. Außerdem ist das unverantwortlich für die Gastwirte. Sie müssen die Zettel vier Wochen lang aufheben, die gehen ja im Chaos unter.“

Klaus Grbsa, Verkäufer (47): „Die derzeitige Situation ist schwierig für alle. Ich persönlich habe keine Probleme damit, meine Daten anzugeben. Man muss sich eben an die Vorschriften halten. Wenn wir das alle tun, verbessert sich auch die Situation wieder.“

Maria Zelenyx, Pensionistin (74): „Das ist doch absoluter Blödsinn. Die Wirte kämpfen doch schon ums Überleben. Wenn sich alle früher an die Vorschriften gehalten hätten und diese nicht gelockert worden wären, wäre es jetzt nicht so.“

Wer nur kurz im Lokal ist, muss nicht registriert werden
Übrigens: Wer nur bestellt und abholt, braucht kein Formular. Denn Take-Away-Lokale sind nicht von der Regelung umfasst - sofern man dort die Speise nicht verzehrt. Ähnliches gilt auch für Gasthäuser, bei denen man Essen mitnehmen kann. Wer nur kurz dort verweilt, muss sich nicht registrieren lassen. Wartet man jedoch während der Zubereitung im Lokal und konsumiert dort etwa ein Getränk, ist das Formular auszufüllen.

Kronen Zeitung/krone.at

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