Brisante VfGH-Debatte

Sterbehilfe: Hintertürchen und Nazi-Gesetz

Politik
24.09.2020 15:17

Was sie nicht will: „Ein Hintertürchen.“ Und ein entwürdigendes Leben. Was sie will: sterben, wenn sie es für richtig hält. Nicola G. ist das Gesicht zur Debatte um eine Gesetzesänderung betreffend Sterbehilfe. Denn sie leidet an Multipler Sklerose und sitzt bereits im Rollstuhl. Der Verfassungsgerichtshof muss entscheiden.

Vor der Tür des Verfassungsgerichtshofes wurde am Donnerstag für das Recht des selbstbestimmten Sterbens protestiert, auch drinnen prallten quasi Welten aufeinander.

Laut Gesetz sind in Österreich aktive Sterbehilfe und auch Beihilfe zum Selbstmord verboten. Zu Recht, meinen Befürworter wie die ehemalige Wiener Gesundheitsstadträtin Elisabeth Pittermann: „Es muss eine Tötungshemmung geben, schon aus der Geschichte des Nationalsozialismus heraus.“ Anwalt Wolfram Proksch wies darauf hin, dass die Mitwirkung am Selbstmord erst im Austrofaschismus strafbar wurde.

Pilnacek: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Ärztegesetz
Ebenfalls ablehnend äußerte sich Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek: „Wir haben eine Patientenverfügung, mit der ich lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen kann. Es gibt eine Vorsorgevollmacht und das Ärztegesetz. Paragraf 49a regelt, dass eine Schmerztherapie auch dann eingesetzt werden darf, wenn sie den Tod eines Sterbenden beschleunigt.“

Das sieht auch Palliativ-Spezialist Prof. Herbert Watzke vom Wiener AKH so: „Wir haben die Möglichkeiten, um menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen.“ Etwa wenn Sterbende auch noch - oft - Infektionen bekommen und sie keine Antibiotika-Therapie mehr wollen.

Das ist für Nicola ein „Hintertürchen“, durch das sie keinesfalls gehen will: „Ich muss mir also nur eine Infektion zuziehen, dann ins Krankenhaus fahren und mich nicht behandeln lassen. Das ist nicht die Würde, die ich meine!“ Sie weiß, dass ihre Erkrankung fortschreiten wird: „Wenn die MS meine Arme erfasst, werde ich gefüttert und gewickelt werden müssen. Dann ist mein Leben für mich entwürdigend.“ Für sie ist der Kampf um Sterbehilfe ihr wohl wichtigster.

Der Verfassungsgerichtshof hatte das Thema schon in der Juni-Session behandelt, das Erkenntnis ergeht schriftlich.

Gabriela Gödel, Kronen Zeitung

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