„Keine Entschuldigung“

Freundin und Kumpel bei Autounfall getötet: Urteil

Oberösterreich
23.09.2020 13:40

Jener junge Mann, der am 19. April einen Autounfall mit zwei Toten im oberösterreichischen Adlwang verursacht hat, ist am Mittwoch wegen grob fahrlässiger Tötung in Steyr zu 16 Monaten Haft, davon vier unbedingt, rechtskräftig verurteilt worden. Bei dem schweren Crash waren die 15-jährige Freundin auf dem Beifahrersitz sowie der 20-jährige beste Kumpel, der auf der Rückbank saß, ums Leben gekommen. Der 19-jährige Fahrer hatte 0,96 Promille Alkohol im Blut.

Zur Verhandlung waren am Mittwoch nicht nur die Mütter der Toten gekommen, auch viele frühere Freunde und Freundinnen saßen im Gerichtssaal. Den Hinterbliebenen hat der Angeklagte bereits Briefe geschrieben, die Mutter der 15-Jährigen wolle sich mit ihm treffen, von der anderen Familie habe er bisher keine Antwort erhalten, sagte er. „Es gibt keine Entschuldigung für das, was bisher schon geschehen ist“, meinte er am Anfang der Verhandlung mit kaum hörbarer Stimme wohl auch zu ihnen. Es war nicht das erste Mal, dass er sich an jenem Apriltag nach zu viel Alkohol hinter das Steuer gesetzt hat. Sein Probeführerschein wurde daher schon verlängert.

Heimfahrt nach privater Feier
Am 18. April habe er am Nachmittag seine neue Freundin abgeholt und den Eltern vorgestellt. Anschließend wollte er sie seinem Bekanntenkreis vorstellen, weshalb das junge Paar zu einer privaten Feier fuhr. Es wurde getrunken, zu viel, sodass eigentlich keiner mehr fahren konnte, meinte er rückblickend. Dennoch setzte er sich in den frühen Morgenstunden des folgenden Tages ins Auto, um seine Freundin und den besten Kumpel heimzubringen. „Ich drehte den Zündschlüssel um“, das Nächste, an das er sich erinnern könne, sei, dass er mit dem Kopf auf den Airbag aufschlug, schilderte er.

Gegen Baum geprallt
Was in den Minuten dazwischen passiert war, rekonstruierte der Richter anhand von Gutachten. So habe der damals 19-Jährige auf regennasser Fahrbahn in einer leichten Linkskurve zu spät reagiert und daher das Lenkrad herumgerissen. Da war er bereits mit dem Pkw rechts von der Fahrbahn abgekommen, geriet ins Schleudern, der Wagen drehte sich und knallte mit 70 km/h rückwärts gegen einen Baum.

Zu schnell unterwegs
Das Mädchen auf dem Beifahrersitz überlebte diesen Aufprall nicht, genauso wenig wie der 20-Jährige. Dieser war bereits zuvor aus dem Auto katapultiert worden, laut Gutachter dürfte er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht angeschnallt gewesen sein. Fazit des Sachverständigen: Hätte sich der Fahrer an Tempo 100, wie vorgeschrieben, gehalten, wäre das Auto nicht an den Baum geprallt. Der junge Mann, der selbst drei Tage im Spital war, war jedoch mit 125 km/h unterwegs gewesen.

„Selbstüberschätzung“
Auf die Frage des Richters, warum er betrunken - laut Bluttest hatte er 0,96 Promille -, gefahren sei, meinte er, sich wohl noch fahrtüchtig gefühlt zu haben. Aber nicht nur zur „Selbstüberschätzung“ führt übermäßiger Alkoholkonsum bei dem Angeklagten. Er werde auch aggressiv, wie er zugab. Daher wurde in Steyr auch noch die Anklage wegen Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft Linz mitverhandelt. Am 25. Dezember 2019 war er vor einer Disco mit zwei Mädchen in Streit geraten, worauf er zuschlug.

Inzwischen trinke er „keinen Tropfen mehr“, beteuerte der Kfz-Technik-Lehrling, der nächste Woche seine Abschlussprüfung hat. Zudem sei er in Behandlung. Er mache nicht nur eine Traumatherapie wegen des Unfalls, sondern auch eine wegen seiner Trinkerei und der damit verbundenen Aggressivität.

Alle drei Monate zur Blutkontrolle
Dieses geläuterte Verhalten würdigte der Richter dann auch als mildernd für das Urteil einer teilbedingten Haft. Dennoch betonte er, dass vier Monate Haft unbedingt zu den zwölf Monaten bedingt notwendig seien, um auch „alle anderen abzuschrecken, sich betrunken hinter das Steuer zu setzen“. Zudem erkannte er Schmerzensgeld für die Eltern (15.000 Euro je Elternteil) und Geschwister (8000 Euro) der Toten an. Weiters erhielt der Angeklagte die Weisung, seine Therapien fortzusetzen sowie alle drei Monate beim Arzt zur Blutkontrolle zu erscheinen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel.

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