Buwog-Prozess

Grasser: „Hochegger hat Gericht mehrfach belogen“

Österreich
22.09.2020 22:53

Im Korruptionsprozess rund um die Buwog-Privatisierung im Jahr 2004 hat Ex-Finanzminister und Hauptangeklagter Karl-Heinz Grasser die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, für scharfe Attacken auf die Staatsanwaltschaft und den teils geständigen Mitangeklagten Peter Hochegger genützt. Dieser sei für ihn „ein Lügner, für mich ist das völlig klar“. Der ehemalige Lobbyist habe mit seinem Teilgeständnis das Gericht „mehrfach belogen“, weil er nicht mehr ins Gefängnis wolle, führte Grasser am Dienstag zweieinhalb Stunden lang aus.

Der ehemalige Minister verwies darauf, dass Hochegger 19 Mal einvernommen worden war und ihn unter Wahrheitspflicht „nie belastet“ habe. Erst nach einem „Geheimgespräch“ zwischen dem damaligen Hochegger-Anwalt und der WKStA-Chefin Ilse-Maria Vrabl-Sanda, habe Hochegger ihn beim Prozessauftakt im Dezember 2017 belastet. Das Gespräch zwischen dem Anwalt und Vrabl-Sanda sei nicht dokumentiert worden, kritisierte Grasser. Es wurde „ein Deal zu meinem Lasten mit der WKStA vereinbart“. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft habe „einseitig und voreingenommen ermittelt“ und entlastende Beweise nicht berücksichtigt.

„Diese Geschichte ist schlecht erfunden“
Grasser sieht große Widersprüche in den Aussagen von Hochegger vom Dezember 2017 und 2019 im Zusammenhang mit einem Treffen mit dem liechtensteinischen Bankmitarbeiter W. im September 2005. Hochegger sei der „Unwahrheit überführt“ worden und habe dann einfach seine Aussage geändert. Im September 2005 hätten die Konten „Karin“ und „Natalie“ noch gar nicht existiert, so Grasser. Deswegen habe der Bankmitarbeiter gar keinen Zettel mit den Konten zeigen können. Ex-Lobbyist Walter Meischberger pocht darauf, dass alle drei Konten in Liechtenstein, auf die die Buwog-Provision aufgeteilt wurde, ihm gehören. Laut Anklage gehörten die drei Konten aber Grasser, Ernst Plech und Meischberger - was alle drei dementieren. Grassers Kommentar dazu: „Diese Geschichte ist schlecht erfunden.“

Der liechtensteinischen Bankmitarbeiter W. hatte bei seiner Zeugeneinvernahme verneint, im Gespräch mit Hochegger ein Meischberger-Konto Grasser zugerechnet zu haben. Damit entlastete W. indirekt den Hauptangeklagten.

Die Wahrnehmungen des Stief-Schwiegervaters
Im Zusammenhang mit dem sogenannten „Schwiegermuttergeld“, das während des Prozesses immer wieder Thema ist, ließ Grasser einen Brief datiert mit 18. August 2020 von seinem Stief-Schwiegervater Adalbert H. Lhota an die Wand projizieren. Eigene Wahrnehmungen zu dem Geldbetrag in Höhe von 500.000 Euro habe er keine, weil er im Jahr 2005 noch nicht mit Marina Giori liiert gewesen sein. Marina habe erzählt und bestätigt, dass sie ihrer Tochter Fiona einen entsprechenden Betrag für die Hochzeit geschenkt habe, schreibt Lhota in dem Brief an Grasser. Der Ex-Finanzminister hatte zuvor in einem Brief an Lhota gebeten, seine Wahrnehmungen zum „Schwiegermuttergeld“ und zur Hausdurchsuchung schriftlich niederzuschreiben.

„Banken agierten schlampig“
Während Grasser einräumte, er würde solche „familieninternen“ Transaktionen heute nicht mehr so machen, sieht er bei den beteiligten Banken „Compliancefehler“ bei den Transaktionen. Bei der Meinl Bank, der Mandarin, der Raiffeisenbank Liechtenstein und der Hypo Investmentbank Liechtenstein sei „schlampig“ agiert worden. Doch damals seien die Regularien noch nicht so streng gewesen wie heute.

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