Leiche in Keller

Zwölf Jahre Haft für Mord an Ehefrau mit Leine

Tirol
22.09.2020 19:35

Fünf Tage lebte ein Tiroler (56) in seinem Reihenhaus, während die Gattin tot im Keller lag. Von ihm mit einer Hundeleine erdrosselt. Beim Mordprozess in Innsbruck präsentierte sich der stämmige Arbeiter als geknechteter Ehemann, dem alles zu viel wurde: „Einmal im Leben wollte ich zuerst auf mich schauen ...“ Das Urteil am Dienstagabend: zwölf Jahre Haft.

Das Opfer (52) ist tot, daher konnte der Angeklagte seine Version der zerrütteten Ehe erzählen. „Sie wollte mich immer für sich haben“, schilderte er ihre Eifersucht und ihren Kontrollwahn. Wenn er unterwegs war („mir blieb ohnehin nur noch der Stammtisch am Freitag“) , habe ständig das Telefon geläutet, oder sie schrieb SMS.

Gleichzeitig habe die Gattin viel Geld für Kosmetik und Einkäufe ausgegeben, nicht vereinbar mit seiner Arbeit bei der Straßenmeisterei und 300.000 Euro Schulden für das Haus in Kössen. Alles zusammen sei wie ein „riesiger Rucksack“ gewesen, der am 7. Februar zu schwer geworden sei - wegen einer Nichtigkeit.

„Jetzt ist sie zu weit gegangen“
Als er gegen 22 Uhr heimkam, stand sie mit der Hundeleine im Hausgang und herrschte ihn gleich an, dass das „Gassigehen“ eigentlich seine Aufgabe sei. Dann sei er noch von ihr gerempelt worden. „Jetzt ist sie zu weit gegangen“, dachte er in diesem Moment. Es kam zu einem Gerangel, dann stürzten beide die Kellertreppe hinunter. Die Leine zog der Angeklagte dann um den Hals zu - minutenlang, bis sich die Frau nicht mehr rührte. Dann habe er allein im Haus „vegetiert“, besorgten Arbeitskollegen öffnete er dann fünf Tage später die Tür, einer fand die Leiche.

Der psychiatrische Gutachter attestierte dem 56-Jährigen volle Zurechnungsfähigkeit, die Tat sei wie ein „Befreiungsschlag“ aus der Ehe-Tristesse gewesen. Warum sich das kinderlose Paar nicht einfach scheiden ließ, konnte der Angeklagte nicht wirklich beantworten. Die Geschworenen verurteilten den Mann schlussendlich wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Andreas Moser, Kronen Zeitung/krone.at

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