Am Landesgericht

Fäkalien gegen Portal geschleudert: Bedingte Haft

Wien
22.09.2020 14:22

Ein überaus ungustiöser Vorfall hat am Dienstag in Wien ein gerichtliches Nachspiel gehabt. Ein 35 Jahre alter Mann saß im Wiener Landesgericht auf der Anklagebank, weil er Ende Mai zwei Glasflaschen, gefüllt mit Exkrementen, in Richtung des Zutrittsportals der dort angeschlossenen Justizanstalt geschleudert hatte. Der übel riechende Inhalt ergoss sich in der Folge über die Fassade. Zwei Monate bedingt wurden schlussendlich über den Angeklagten verhängt.

Am 25. Mai erschien der nun Angeklagte mit zwei Milchflaschen - mit 700 Gramm Inhalt, wie der 35-Jährige erklärte - im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes und schleuderte sie gegen das Portal. Vom Inhalt getroffen wurde glücklicherweise niemand. „Sie hatten Glück, dass der Zugangsbereich Covid-bedingt gesperrt war. Sonst wär die Scheiße am Dampfen gewesen“, fand Richter Georg Olschak deutliche Worte.

„Überall Bürokratie“ - „Das ist Österreich“
Dennoch bedurfte es eines Spezialreinigungsteams, um die Hinterlassenschaften des Mannes von der Fassade zu beseitigen. Auch musste der Trakt über Stunden hinweg gesperrt bleiben. Als Grund für die Fäkal-Attacke gab der Angeklagte an, „keinen anderen Ausweg“ mehr gesehen zu haben. „Ich war gezwungen, das alles zu machen. Damit mir die Behörden zuhören“, so der 35-jährige Unterstandslose vor Gericht. Es herrsche „überall eine Bürokratie“, hielt der Mann fest. „Das ist Österreich“, erwiderte der Richter.

Unklar blieb jedoch auch in der Verhandlung, worin die Probleme des 35-Jährigen bestanden. „Man verfolgt mich, man terrorisiert mich. Man beschuldigt mich des Terrorismus“, gab er zu Protokoll. Auch Mord und der Gebrauch falscher Ausweise werde ihm vorgeworfen. Immer wieder habe er Anzeigen geschrieben, mit denen sich die Behörden nicht auseinandergesetzt hätten. Zuletzt hatte das Landesgericht nicht auf seine Eingaben reagiert, weshalb er gegen dieses losging.

Nach der Attacke ergriff der Mann die Flucht, kam allerdings nicht weit - eine aufmerksame Helwacht-Mitarbeiterin nahm die Verfolgung auf, konnte ein zufällig vorbeifahrendes Polizeifahrzeug stoppen, die Beamten hielten den Mann daraufhin an. Das Urteil - zwei Monate Bewährung wegen Sachbeschädigung - ist bereits rechtskräftig.

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