Bei Wohnungsmangel

EU-Staaten dürfen Airbnb Riegel vorschieben

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22.09.2020 12:03

EU-Staaten dürfen im Kampf gegen Wohnungsmangel die Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb einschränken. Dies hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag entschieden.

Die obersten EU-Richter bestätigten eine französische Regelung, wonach die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen in Großstädten mit mehr als 200.000 Einwohnern und nahe Paris einer Genehmigung bedarf. Das verstoße nicht gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, sofern zwingende Gründe des Allgemeininteresses vorlägen. Und der Kampf gegen den Wohnungsmangel sei solch ein zwingender Grund, urteilten die Richter.

Airbnb: „Kein negativer Einfluss auf Wohnungsmarkt“
Airbnb und ähnliche Plattformen stehen bereits länger in der Kritik, den Wohnungsmangel in Großstädten zu verschärfen. Airbnb weist den Vorwurf zurück. Vergangenen August veröffentlichte das Unternehmen eine Studie, der zufolge Kurzzeitvermietungen über seine Plattform keinen negativen Einfluss auf den Wohnungsmarkt haben.

„Homesharing schadet dem Wohnungsmarkt nicht, sondern steigert die Effizienz der Wohnraumnutzung“, erklärte Annamaria Deiters-Schwedt vom Forschungs- und Beratungsunternehmen Empirica, das die Analyse damals im Auftrag von Airbnb erstellte und dafür auch die Faktoren für steigende Mieten in deutschen Großstädten untersuchte. Ein spürbarer Zusammenhang zwischen Mietpreissteigerungen und der Entwicklung angebotener Unterkünfte auf Airbnb in den Städten sei „insgesamt nicht erkennbar“, erklärte Deiters-Schwedt.

Nur geringer Anteil der Unterkünfte entzieht Wohnraum
Laut der Studie wurden 2018 in Berlin insgesamt rund 26.500 Unterkünfte auf Airbnb angeboten, in München rund 11.000, in Hamburg etwa 9400 und in Dortmund rund 550. Das bedeute aber nicht, dass sie ganzjährig verfügbar seien, da Anbieter den Kalender ihrer Unterkunft individuell verwalten und sie entsprechend freischalten oder nicht, heißt es in der Studie. „Der geringste Anteil der Unterkünfte für die Kurzzeitvermietung“ entziehe dem Wohnungsmarkt daher tatsächlich Wohnraum.

Dies gilt demnach nur für „ganze Wohnungen“, die „überwiegend der Kurzzeitvermietung dienen“ und vom Mieter oder Eigentümer nicht selbst bewohnt werden. Groben Schätzungen zufolge variiere die Größenordnung hierbei zwischen 60 bis 70 Wohnungen in Dortmund und rund 2600 in Berlin. Dies entspreche zwischen 0,4 Prozent (Dortmund) und 1,5 Prozent (Berlin) des Wohnungsneubaubedarfs.

Der Deutsche Städtetag gab damals indes zu bedenken, dass Auswirkungen von Sharing-Angeboten „kleinräumig je Wohnquartier“ untersucht werden müssten. Wo Wohnraum ohnehin knapp ist, sei ein dauerhafter Wohnungsentzug durch gewerbliche Fremdvermietungen durchaus problematisch.

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