„Klarere Struktur“

Neue EU-Energielabels ab 2021: Aus A+++ wird B

Elektronik
21.09.2020 10:54

Ab März 2021 gilt in der Europäischen Union eine neue Einteilung der Energieeffizienzklassen für Elektrogräte. Der Grund: Mittlerweile findet sich der Großteil der verkauften Geräte in den Energieklassen A+ bis A+++. Ab dem kommenden Jahr wird es deshalb die Klassen A bis G geben.

„Die Reform des EU-Energielabels soll durch die klarere Struktur eine bessere Vergleichbarkeit herstellen und so zugleich den Verbraucherschutz stärken“, fasst Susanne Schümann vom TÜV Rheinland zusammen. Die neue Skala gilt demnach zunächst für die fünf Produktgruppen Waschmaschinen/Waschtrockner, Kühlgeräte, Geschirrspüler, Lichtquellen und elektronische Displays wie Fernseher. Die neue Klasse A bleibt laut Schümann vorerst jedoch unbesetzt. Denn die technische Entwicklung schreite schnell voran, und die gegenwärtig sparsamsten Geräte seien zum Teil schon „veraltet“. Um ab 2021 ein „A“ erreichen zu können, sind die Hersteller gefordert, die Effizienz ihrer Geräte weiter zu steigern.

Strengere Voraussetzungen
Mit der Reform der EU-Energielabel-Einteilung gehen auch strengere Vorbedingungen bzw. Auflagen einher, insbesondere zur Konstruktion, Reparaturfreundlichkeit und Umweltverträglich der Geräte. So muss künftig beispielsweise eine Waschmaschine die angegebenen Temperaturen strikter einhalten und darf nur eine Höchstdauer für einen Waschgang benötigen. Diese und weitere Vorgaben zur Wascheffizienz sind in der neuen EU-Ökodesign-Richtlinie festgelegt.

Darüber hinaus fließen auch Messungen WLAN-fähiger Geräte mit ein, sprich: Wie hoch ist der Energieverbrauch allein durch das regelmäßige Senden von Infos an die App, die Kunden zur Gerätekontrolle auf dem Smartphone installiert haben?

QR-Code führt zum Datenblatt
Für diese und weitere Angaben befindet sich künftig ein QR-Code auf dem Energielabel, der zur europäischen Produktdatenbank „EPREL“ führt. Dort werden zusätzliche Geräte- und Verbrauchseigenschaften gelistet. „Ein Blick lohnt sich hier immer, denn während das EU-Energielabel einen ersten Eindruck zur Effizienz bietet, halten die Produktdatenblätter viel mehr Informationen transparent bereit“, rät Schümann.

Damit sich die Kunden an die neue Label-Struktur gewöhnen und besser vergleichen können, wird es ab November 2020 eine viermonatige Übergangsphase geben, in der alle im Handel befindlichen Geräte sowohl das bisherige als auch das zukünftige Label ausweisen müssen.

Besser reparieren als neu kaufen
Solange ein Gerät gut funktioniert, ist ein Austausch laut Schümann jedoch nicht unbedingt nötig. „Aus Ressourcen- und Effizienzgesichtspunkten sollte man eher versuchen, ein defektes Gerät zunächst zu reparieren. Dafür definiert die Ökodesgin-Richtlinie klare Regeln an die Konstruktion der neuen Gerätegenerationen“, so die Expertin.

Prinzipiell gelte auch: Zuerst ein Bild von der Verwendung zuhause machen. Wie oft wird die Waschmaschine genutzt? Wie groß ist der Kühlschrank und steht er an einer kühlen Stelle? Auch diese Faktoren spielten letztlich mit, wann sich der Austausch Alt gegen Neu für Umwelt und Portemonnaie rechne.

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