Überwachung auf Rädern

„Datenschleuder“: Tesla erhält „Big Brother Award“

Elektronik
21.09.2020 09:35

Weil seine Fahrzeuge „Überwachungsanlagen auf vier Rädern“ sein sollen, ist der Elektroautohersteller Tesla in Deutschland mit dem „Big Brother Award“ ausgezeichnet worden. Die Initiatoren des Negativ-Datenschutzpreises werfen dem Unternehmen vor, Insassen und Umwelt „umfassend und langfristig“ zu überwachen.

Um diese „Überwachungsorgie“ zu legitimieren, lasse sich Tesla in seinen Geschäftsbedingungen „quasi unbegrenzt“ Rechte einräumen, so die Kritik. So erklärten sich Nutzer etwa „mit der Übermittlung von Informationen von Ihnen, über Sie oder über Ihre Nutzung (…) in Länder außerhalb Ihres Wohnsitzlandes, einschließlich der USA, einverstanden.“ Der frühere schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert bezeichnete Tesla in seiner Laudatio daher als „dauernd aktive Datenschleuder mit Langzeitgedächtnis“ und als „Fall für die Datenschutzbehörden“.

Weichert kritisiert neben den AGB vor allem die „Rundum-Überwachung“ der Autos durch Kameras und Sensoren, sowohl im Innenraum als auch der Umgebung. Der Datenschutzexperte verweist in diesem Zusammenhang auf den Sicherheitsforscher Truman Kain, dem es mit einfachen technischen Mitteln gelang, sämtliche Kameras eines Teslas im laufenden Betrieb auszuwerten, Kfz-Kennzeichen zu erfassen und sogar Gesichtserkennung durchzuführen.

„Schlicht und einfach unzulässig“
„Wenn Menschen gefilmt und aufgezeichnet werden, die nur an einem Auto vorbeigehen, ohne dass sie sich konkret verdächtig machen, ist dies klassische illegale Vorratsdatenspeicherung. Im öffentlichen Raum rund um einen Tesla werden wir erfasst, verfolgt, gefilmt, und möglicherweise identifiziert, je nachdem, welche Technik im Auto gerade aktiv ist. Wir wissen nicht, was davon das Auto gerade tut. Ebenso ist die für die Betroffenen nicht erkennbare Video-Erfassung des Innenraums, die in bestimmten Modellen möglich ist, unzulässig“, kritisierte Weichert.

Für ihn sei daher offensichtlich: „Die Tesla-Autos sind schlicht und einfach unzulässig.“ Wer einen Tesla kaufe, müsste zunächst viele Dienste deaktivieren, um die Datenschutzgrundverordnung einzuhalten. „Ohne Datenschutzbelehrung dürfte er niemanden ans Steuer lassen und niemanden mitfahren lassen.“

Tesla weist Vorwürfe zurück
Tesla wies die Vorwürfe in einer Stellungnahme zurück. Sämtliche Datenverarbeitungsaktivitäten befänden sich im Einklang mit der DSGVO, betonte das Unternehmen. Personenbezogene Videoaufzeichnungen der Umgebung erhalte man nur im Falle eines sicherheitskritischen Ereignisses wie einer Airbag-Auslösung. Weitere Aufnahmen der Außenkameras, beispielsweise zur Verbesserung der Fahrassistenzsysteme, seien stets anonymisiert und würden nur mit Tesla geteilt, wenn der Kunde dies aktiviert habe.

Im Inneren des Fahrzeuges fänden dagegen weder Ton- noch Bildaufnahmen statt. Die ohnehin bislang nur im Model 3 vorhandene Innen-Kamera sei für Europa noch gar nicht aktiv, betonte Tesla.

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