E-Government-Gesetz

Wenn die Digitalisierung zum Stolperstein wird

Tirol
21.09.2020 09:00
Eigentlich sollte sie ein Segen sein. Für einige Unternehmen in Tirol scheint die Digitalisierung aber eher einen Fluch und Stolperstein darzustellen. Vermehrt melden sich deswegen manche bei der „Tiroler Krone“. Ihr Problem: Ein Exekutionsverfahren wurde gegen sie eingeleitet, weil sie die Tourismusabgabe nicht fristgerecht bezahlten. Und sie behaupten, dass sie die entsprechende Zahlungsaufforderung nie bekommen haben. Gerhard Föger von der Tourismusabteilung des Landes klärt auf, wie es möglich ist, dass derartige Probleme entstehen.

Dieser begründet die Fälle mit dem E-Government-Gesetz, das am 1. Jänner dieses Jahres in Kraft trat. Viele Behörden, darunter auch die Tourismusabteilung, versenden Schriftstücke seither auf dem elektronischen Weg. Diese treffen in einem ersten Schritt im sogenannten Unternehmer-Serviceportal ein. „Dort werden die Daten des Empfängers abgeglichen, damit es keine Fehlzusendungen gibt. Anschließend wird eine Verständigung per E-Mail an den Empfänger verschickt, die besagt, dass das elektronische Schriftstück zur Abholung bereit liegt“, erklärt Föger. Registrieren mussten sich die Unternehmen für diesen Weg der Kommunikation nicht. Dies erfolgte automatisch durch den Bund. Die Daten der Unternehmen holte sich dieser aus Finanz-Online.

1200 Unternehmer wurden nicht erreicht
„Die Unternehmen konnten sich also nicht aussuchen, ob sie damit einverstanden sind oder nicht“, betont der Abteilungsleiter. Darin liege auch die Krux an der Geschichte, sagt Föger: „Von den rund 35.000 Teilnehmern erreichten wir 1200 nicht. Sie rufen die Bescheide schlichtweg nicht ab.“ Mögliche Gründe sieht er darin, dass die Unternehmer eventuell bei Finanz-Online eine veraltete E-Mail hinterlegt haben, sie die Benachrichtigung übersehen oder einfach ignorieren, weil die Corona-Krise ihnen andere Sorgen als die Zahlung der verpflichtenden Abgabe bereiten würde.

Föger: „Vorgehensweise so vorgeschrieben“
Wird die Abgabe nicht fristgerecht eingezahlt, erfolgt eine einmalige Mahnung – wiederum auf dem elektronischen Weg. Wenn auch daraufhin nicht bezahlt wird, kommt es beim Bezirksgericht zum Exekutionsverfahren. Diese Verständigung kommt jedoch über den Postweg. Dass sich Betroffene darüber ärgern, versteht Föger. Ihm seien aber die Hände gebunden, da diese Vorgehensweise nun einmal so im Gesetz stehe.

Und der Beamte gibt auch zu, dass noch ein großer Mangel im System sei. Die elektronischen Schriftstücke werden nämlich nach 70 Tagen automatisch gelöscht. Hier würde das Land aber an einer Lösung arbeiten.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Tirol



Kostenlose Spiele