Wegen Nazi-Vergleich

FPÖ gewann Prozess gegen Tiroler NEOS-Abgeordneten

Tirol
19.09.2020 10:38

Der Tiroler NEOS-Abgeordnete Johannes Margreiter muss seine zu Beginn dieses Jahres auf Twitter getätigte Aussage, die FPÖ sei eine „Nazitruppe“, widerrufen. Die Freiheitlichen hatten auf Widerruf und Unterlassung geklagt. Das Urteil des Landesgerichts Innsbruck ist seit Kurzem rechtskräftig. Der Widerruf muss für drei Monate auf Twitter veröffentlicht werden.

Die FPÖ hatte Margreiter geklagt, nachdem dieser Anfang des Jahres auf Twitter gepostet hatte: „Einmal mehr zeigt sich hier die ganze von reinem Ressentiment und abgrundtiefer Dummheit gesteuerte Niedertracht der hoffentlich nie mehr Regierungspartei seienden Nazitruppe namens FPÖ!“ Anfang Juni kam es zum Prozess am Landesgericht Innsbruck, ein Vergleich kam dabei nicht zustande.

Margreiter selbst war vor Gericht nicht erschienen, er hatte aber eingewendet, dass es sich um ein „reines Werturteil“ gehandelt habe, nicht jedoch um eine Tatsachenbehauptung. Er habe die FPÖ oder deren Mitglieder nicht kränken oder schädigen, sondern nur seine Empörung über das menschenverachtende Auslösen eines Shitstorms gegen Justizministerin Alma Zadic (Grüne) ausdrücken wollen, so der Rechtsanwalt.

Nicht berufen, Urteil ist rechtskräftig
Nachdem Margreiter die Frist für eine mögliche Berufung verstreichen hat lassen, ist das Urteil seit zwei Tagen rechtskräftig. „Die Aussagen Margreiters sind eine üble Verharmlosung der Verbrechen der Nationalsozialisten“, kommentierte FPÖ-Obmann Norbert Hofer die Causa. „Kein Parlamentarier hat es verdient, in die Nähe dieses Schreckensregimes gerückt zu werden. Ich bin froh, dass das Gericht dieser Ansicht gefolgt ist und eine Verurteilung ausgesprochen hat.“

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