Erbe in Aussicht

Vermieter (82) Pillen verabreicht: 12 Jahre Haft

Vorarlberg
17.09.2020 18:10

Er? Er nimmt doch keine Tabletten! Er sei kein Freund von Medikamenten. Fast entrüstet wirkt der 82-jährige Vorarlberger, der doch fast an einer Überdosis gestorben wäre. Angeklagt ist seine Mieterin wegen Mordversuch - sie war im Testament als Erbin aufgeschienen. Und bestritt alles - auch am letzten Prozesstag. Das Votum der Geschworenen fiel jedoch einstimmig aus: Die 51-Jährige wurde wegen versuchten Mordes zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Nicht rechtskräftig.

Gezeigt wurde am Donnerstag im Landesgericht Feldkirch die Video-Einvernahme des pensionierten Landwirts. Er schilderte, wie er von der Angeklagten (51) und ihrem Sohn gedrängt worden sei, ihr alles - zwei Häuser und viel Grund - testamentarisch zu überschreiben. Das sei ihm aber egal gewesen: „Das kann man ja jederzeit wieder löschen.“ Was er mittlerweile getan hat.

Tablettenvergiftung im Spital festgestellt
Dass er es noch tun konnte, verdankt er der Aufmerksamkeit eines Freundes. Ihm waren die Verwirrtheit und der schlechte Zustand des Opfers aufgefallen. Im Spital entdeckte man dann die Tablettenvergiftung – den Medikamentencocktail hatte ihm die Angeklagte verabreicht. Was sie - trotz vieler Indizien - im Prozess bestritt. Da wäre die Suche im Internet nach einer Arznei gewesen, die tödlich wirkt, aber nicht nachweisbar sei. „Ich wollte Selbstmord begehen, aber dann würde die Lebensversicherung nicht zahlen“, gab die Frau vor Gericht zur Antwort. Sie sei nach einem Unfall invalide und komme damit nicht zurecht.

Eine Erklärung dafür zu finden, warum sie aber ihre Koffer gepackt hatte, um zu ihrem Freund nach Südafrika zu reisen, die fiel ihr jedoch schwer.

Heimtückische Tat
Die Geschworenen befanden die 51-Jährige einstimmig für schuldig. Im Strafausmaß wirkte sich für die 51-Jährige mildernd aus, dass die Tat beim Versuch blieb - der 82-Jährige ist wieder wohlauf - und dass sie im Tatzeitraum laut Gutachter Reinhard Haller lediglich eingeschränkt zurechnungsfähig war. Als erschwerend wurde hingegen angesehen, dass es sich um eine heimtückische Tat gehandelt habe, die aus niederen Beweggründen begangen wurde.

Gabriela Gödel, Kronen Zeitung/krone.at

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