„Vor ihrer Haustür“

Frauen auf Heimweg vergewaltigt: Elf Jahre Haft

Niederösterreich
17.09.2020 15:28

Ein 22-Jähriger ist am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten wegen Vergewaltigung zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Er hat sich im Oktober und Dezember 2019 in der niederösterreichischen Landeshauptstadt an zwei Frauen vergangen, in zwei weiteren Fällen war es aufgrund heftiger Gegenwehr der Opfer beim Versuch geblieben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte hatte sich bereits am ersten Verhandlungstag im Mai geständig gezeigt. „Es tut mir aus tiefstem Herzen leid“, beteuerte der Angeklagte vor dem Schöffengericht am Donnerstag. Die Verhandlung fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Seine Opfer hatte der Mann stets auf deren Heimweg in der Nacht angegriffen. Der junge Österreicher wurde festgenommen, nachdem er bei seinem letzten Übergriff seine Geldbörse verloren hatte.

Unauffälligkeit des Täters schockiert
„Sie konnte nicht einmal mehr in ihrem Bett eine Nacht alleine verbringen“, berichtete die Privatbeteiligten-Vertreterin eines Opfers. Gerade die Unauffälligkeit des Täters habe schockiert: Die Erfahrung, dass jeder Mann der Täter sein könne, sei das Schlimmste. Das Gericht verhängte darum auch Zahlungen von 19.000 Euro an drei Opfer.

Der Staatsanwalt bezeichnete den Beschuldigten als „Archetyp des Vergewaltigers, der in den Köpfen ist und Gott sei Dank selten in der Realität vorkommt“. Die jungen Frauen seien teilweise „vor ihrer Haustür“ überfallen worden. Die Tat sei darum „traumatisierend für die Opfer und für das Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit“.

Täter seit Kindheit vorbelastet
Die Verteidigerin erinnerte daran, dass der Beschuldigte seit seiner Kindheit vorbelastet sei: Mit 13 habe er seinen ersten Selbstmordversuch unternommen, in der Schule sei er gemobbt worden und in der Familie habe es Missbrauchsfälle gegeben. „Man muss das Individuum auch im Auge behalten“, forderte sie. Ein psychologisches Gutachten bescheinigte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit.

Bei der Urteilsverkündung betonte die Richterin, dass die Verbrechen besonders heimtückisch verübt worden seien. Es sei ein „außergewöhnliches Ausmaß an Gewalt“ angewendet worden. Gerade unter den psychischen Folgen litten die angegriffenen Frauen „massiv“. Eine von ihnen habe erst kurz vor dem Überfall ihre Ausbildung abgeschlossen und sei auf dem Heimweg von ihrer Abschlussfeier von dem damals 21-Jährigen angegriffen worden. „Das Grundvertrauen der Opfer wurde durch die Taten erschüttert“, hielt die Richterin fest.

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Das Grundvertrauen der Opfer wurde durch die Taten erschüttert.

Richterin im Prozess

Als mildernd wurden der zuvor ordentliche Lebenswandel und das Geständnis des Angeklagten gewertet. Weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft gaben Erklärungen ab.

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