Wegen Geheimidentität

Banksy bekommt kein Copyright auf eigenes Werk

Viral
17.09.2020 11:47

Der bekannte Street-Art-Künstler Banksy hat kein Copyright für eines seiner berühmtesten Werke zugesprochen bekommen. Als Begründung meinte der Richter, dass der Grafitti-Virtuose „nicht als der unzweifelhafte Eigentümer solcher Werke identifiziert werden kann". Banksy hält seine wahre Identität seit Jahren geheim.

„Copyright ist etwas für Loser“, hatte der Künstler einmal gesagt. Dennoch wollte er das Recht an einem seiner ikonischen Werke als geschützte Marke in der EU behalten, damit das Motiv nicht von anderen genutzt werden darf, die daraus dann Kapital schlagen.

Das Graffito hatte der britische Künstler in Jerusalem auf eine Mauer gemalt. Ein Grußkarten-Unternehmen macht mit dem Werk nun gute Geschäfte. Auf der Website gibt Full Colour Black sogar an: „Wir haben Banksy-Bilder, die du vielleicht noch nie gesehen hast.“ Das Unternehmen ging sogar so weit, dass es eine Klage gegen die Registrierung des Warenzeichens einreichte.

Klage gegen registrierte Marke führte zu Banksy-Shop
Der Künstler eröffnete daraufhin seinen eigenen Shop im Süden Londons, wo er seinen Angaben zufolge „beleidigende und unpraktische“ Werke verkaufte, wie eine Schutzweste mit dem Union Jack oder Diskokugeln aus Polzeihelmen. Ihm wurde rechtlich dazu geraten, weil Inhaber von eingetragenen Warenzeichen dazu verpflichtet sind, ihre Marken im Handelsverkehr ordnungsgemäß zu verwenden. Banksy hatte seine Kunst zuvor niemals zum Verkauf angeboten.

EU-Behörde: „Banksy hat sich entschieden, anomym zu bleiben“
Doch die Bemühungen, seine Kunst so davor zu schützen, dass andere keinen Profit daraus schlagen können, ging nach hinten los: Die Richter meinten, die Eröffnung des Shops diente nur dazu, „das Gesetz zu umgehen“, anstatt seine Werke zu kommerzialisieren. „Banksy hat sich dafür entschieden, anonym zu bleiben und zum größten Teil Graffiti auf das Eigentum anderer Leute ohne deren Erlaubnis zu malen, anstatt es auf Leinwände oder sein eigenes Eigentum zu malen“, stellte das Amt der EU für geistiges Eigentum laut der britischen Zeitung „Daily Mail“ fest.

Auch das schon erwähnte Zitat wurde ihm zum Verhängnis: „Er hat sich auch entschieden, sehr lautstark seine Verachtung für die Rechte des geistigen Eigentums zu äußern“, so die Behörde weiter. Außerdem könne man eben nicht feststellen, ob er wirklich der Urheber sei, weil seine Identität ja geheim sei.

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