Der 34-Jährige musste sich auch wegen Besitzes von bzw. Handels mit Suchtgift verantworten. Mit ihm waren vier weitere Männer wegen Drogendelikten angeklagt, die nach seiner Verhaftung aufgeflogen waren. Dass der Nordburgenländer sich nicht wegen schweren Raubes und somit vor einem Geschworenensenat verantworten musste, lag daran, dass er bei dem Überfall ein Plastikteil benutzt hatte, das eine Waffenattrappe darstellen sollte.
Drogen "zur Beruhigung" besorgt
2007 sei sein Sohn an einem Tumor erkrankt und wäre fast gestorben. Damals habe er sich "zur Beruhigung" Drogen von einem der Mitangeklagten besorgt, schilderte der 34-Jährige, der sich umfassend geständig zeigte. Aus dem Drogenkonsum resultierten auch Schulden, so sei es schließlich zu dem Raub gekommen.
Bankfiliale in Müllendorf überfallen
Am 25. Mai sei er mit einer selbst gebastelten Strumpfmaske und der Waffenattrappe in Richtung Eisenstadt gefahren, erzählte der Angeklagte. Zuerst stoppte er am Parkplatz einer Spar-Filiale, "aber dort waren mir zu viele Leute". Auf der Weiterfahrt habe er in Müllendorf gesehen, dass nur mehr ein Wagen bei der Bankfiliale stand. Da hielt er an und ging in die Bank.
Dort schrie er laut Anklage die Verkäuferin an: "Geld her, Geld her". Beim Anblick der 9.380 Euro, die ihm die Frau herausgab, habe der 34-Jährige "Genug, genug" gerufen, ergänzte sein Verteidiger. Mit dem Geld sei er aus der Bank gelaufen und mit dem Wagen über einen Feldweg geflüchtet, berichtete der 34-Jährige.
Zu Hause versteckte er das Geld im Keller, einen Teil gab er seiner Freundin. Mit 650 Euro machte er sich noch auf den Weg zu einem Bekannten, um eine Schuld zu begleichen. Als er zurück zum Wagen ging, wartete bereits die Polizei. Sein Mandant sei voll geständig, er wolle Wiedergutmachung leisten und habe "das Haftübel bereits verspürt", bat der Anwalt um eine milde Bestrafung für den 34-Jährigen.
Das Vergehen des Raubes sei "ein schlimmes". Dass der Angeklagte aber zur Wahrheitsfindung beigetragen und ein Großteil des Geldes - rund 7.000 Euro - wieder aufgetaucht sei, stelle Milderungsgründe dar, so der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Komplizen und Drogenverkäufer verurteilt
Um Heroin zu kaufen, waren der 34-Jährige und drei Bekannte mehrmals nach Wien gefahren. Dort wurden sie laut Anklage von einem Nigerianer mit Drogen beliefert. Dafür setzte es für alle fünf Beteiligten Schuldsprüche. Zwei Männer kamen mit je einem Jahr bedingter Haft davon. Der mutmaßliche Drogenverkäufer muss für zwei Jahre hinter Gitter. Ein 46-jähriger Niederösterreicher, mit dem der 34-Jährige öfters gemeinsam nach Wien gefahren war, erhielt zweieinhalb Jahre unbedingter Haft. Vier Urteile sind rechtskräftig, der Nigerianer erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab in seinem Fall keine Erklärung ab.
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