„Operation Aderlass“

Doping-Prozess gegen Arzt Mark S. startet!

Sport-Mix
14.09.2020 18:50

Im bisher größten Doping-Prozess in Deutschland, der am Mittwoch vor dem Landgericht in München beginnt, müssen sich der Sportmediziner Mark S. als Drahtzieher eines international operierenden Blutdoping-Netzwerkes und vier seiner mutmaßlichen Komplizen verantworten. Sie waren im Zuge der „Operation Aderlass“, die Razzien bei der Nordischen Ski-WM 2019 in Seefeld zur Folge hatte, aufgeflogen.

„Einstein“, „Girl“ oder „No Name“ hießen die Tarnnamen auf Blutbeuteln von Athleten, die tiefgefroren in einer Garage lagerten. Zum Blutaustausch traf sich der Erfurter Arzt Mark S. laut den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mit den Klienten bei Doping-Bedarf konspirativ auf Autobahnraststätten, in Hotels oder an Flughäfen. Den Angeklagten wird gewerbsmäßige und zum Teil bandenmäßige Anwendung verbotener Doping-Methoden oder die Beihilfe dazu vorgeworfen. „Es kann sein, dass eine empfindliche Gefängnisstrafe rauskommen kann“, meinte Lars Mortsiefer, Vorstand der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) Deutschlands.

Mark S. habe „mutmaßlich an der obersten Grenze dessen agiert, was Systematik und Betrug“ angehe. Dabei sei er mit großer Skrupellosigkeit auf Kosten der Gesundheit der Athleten vorgegangen. „Anscheinend wurde auch mit den Athleten ‘experimentiert‘, um zu schauen, ob eine Doping-Substanz funktioniert oder nicht“, sagte Mortsiefer. So soll eine Sportlerin von ihm mit neuartigen, getrockneten Blutkörperchen behandelt worden sein. Das habe zu Durchblutungsstörungen und einer roten Verfärbung des Urins geführt.

„Es ist ein enorm wichtiger Prozess für den Anti-Doping-Kampf - nicht nur in Deutschland, sondern weit über unsere Grenzen hinaus“, betonte Alfons Hörmann, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). „Wenn der Angeklagte für schuldig befunden wird, wäre unsere klare Erwartung, dass eine harte Strafe für ihn und seine Komplizen verhängt werden muss.“ Dies würde bei diesen Drahtziehern im Hintergrund hoffentlich genauso abschreckend wirken wie für Athleten.

Bei den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen während der „Operation Aderlass“ sind nahezu 150 Fälle von mutmaßlichen Verstößen gegen das Arzneimittel- und Antidopinggesetz von Mark S. festgestellt worden. Der Sportarzt hatte offenbar Ende 2011 begonnen, regelmäßig weltweit Blutdoping zu betreiben. Ermittelt wurde, dass mindestens 23 Athleten aus acht Nationen besonders aus dem Rad- und Wintersport seine betrügerischen Dienste in Anspruch genommen haben sollen. Aus Österreich hatte Mark S. zahlreiche Kunden, darunter etwa die Radprofis Georg Preidler und Stefan Denifl sowie die Langläufer Max Hauke, Dominik Baldauf, Johannes Dürr und Harald Wurm.

Seine prominentesten Abnehmer sollen aber Tour-de-France-Etappensieger Alessandro Petacchi aus Italien und der zweifache Langlauf-Olympiasieger Andrus Veerpalu aus Estland gewesen sein. Ausgelöst hatten die Ermittlungen zu dem Skandal die Aussagen von Dürr. Der Niederösterreicher hatte in der ARD-Dokumentation „Die Gier nach Gold“ über sein Blutdoping in Deutschland berichtet. Das führte im Februar 2019 unter anderem zu Razzien deutscher und österreichischer Behörden.

„Ein Signal des Prozesses muss sein, dass der Rechtsstaat seine Möglichkeiten, die das Antidopinggesetz definiert hat, nutzt, um auch im Sport, der ja bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf seine Autonomie verweist, Recht und Gesetz durchsetzen“, erklärte Dagmar Freitag, Vorsitzende des Sportausschusses im Deutschen Bundestag. Ohne staatliche Ermittlungen wäre es wohl nicht zur Anklage und dem Prozess gekommen. „Der organisierte Sport wäre, selbst wenn er es gewollt hätte, aufgrund fehlender Ermittlungsbefugnisse dazu nicht in der Lage gewesen“, meinte die SPD-Politikerin.

Allerdings lässt sich laut Hörmann die „vollumfängliche Qualität“ des deutschen Antidopinggesetzes, das 2015 in Kraft getreten war, erst beurteilen, wenn man auf eine höhere Anzahl von Verfahren zurückblicken könne. „Bis zum heutigen Tag gab es leider noch nicht einen Fall aus dem Leistungssport, bei dem zum Beispiel dopende Sportler angemessen sanktioniert wurden“, befand Hörmann. „Das Strafmaß der öffentlichen Gerichte in anderen Ländern wie Österreich ist beängstigend niedrig.“

In der Tat gab es in Österreich bisher mit einer einzigen Ausnahme nur bedingte Haftstrafen bei Verurteilungen in Doping-Prozessen, so auch bei allen, die bisher als Folge der „Operation Aderlass“ geführt wurden. Einzig ein ehemaliger Sportmanager musste im Zuge seiner teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten tatsächlich ein Monat ins Gefängnis.

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(Bild: KMM)



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