Ungünstigste Variante?

Sonderbetreuungszeit: SPÖ sieht kaum Praxis-Nutzen

Politik
14.09.2020 18:00

Die Corona-Sonderbetreuungszeit sorgt weiter für Verwunderung: Vor allem der fehlende Rechtsanspruch - die Eltern sind gezwungen, mit ihren Arbeitgebern zu verhandeln, ob sie ihr Kind im Falle von Schulschließungen betreuen können - stößt weiter auf heftige Kritik. Für Verwirrung sorgt zudem die Tatsache, dass es bereits eine bezahlte Freistellung mit Rechtsanspruch gibt, wie zuletzt auch der Arbeitsrechtsexperte Martin Gruber-Risak klarstellte. Die SPÖ will es deshalb genau wissen und hat am Montag parlamentarische Anfragen bei Bildungs- und Familienministerium eingebracht.

Wer aus „sonstigen persönlichen Gründen“ verhindert sei, und dazu gehöre auch die Kinderbetreuung aufgrund einer gesetzlichen Betreuungspflicht, habe einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung - und das auch mehrmals pro Jahr, hatte Arbeitsrechtsexperte Gruber-Risak in der Woche des Schulstarts klargestellt. Zusätzlich gebe es auch noch die Pflegefreistellung. „Das passt alles nicht zusammen. Es gibt eine Leistung mit Rechtsanspruch, aber es wird etwas gepusht, wo man Bitte sagen muss“, ging Gruber-Risak mit den Regierungsmaßnahmen hart ins Gericht.

Eine Woche später gibt es kaum mehr Klarheit in Sachen Sonderbetreuungszeit - dafür aber einen Regierungsbeschluss, mehr Geld für die Maßnahme in die Hand zu nehmen. Ab sofort wird diese Unterstützung seitens des Bundes nämlich zur Hälfte finanziert. Bisher hatte der Bund ein Drittel der Kosten für Sonderbetreuung übernommen.

In der Praxis werde die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit aber aus Sicht der SPÖ ohnehin kaum in Anspruch genommen werden können. Denn, wie schon Arbeitsrechtsexperte Gruber-Risak anmerkte, darf „kein anderer Anspruch auf Dienstfreistellung des Arbeitnehmers zur Betreuung seines Kindes oder des Menschen mit Behinderung bestehen (wie etwa nach den einschlägigen Regelungen nach dem Angestelltengesetz, Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Urlaubsgesetz)“. Damit werde laut SPÖ klargestellt, dass die Sonderbetreuungszeit nur dann durch den Bund bezuschusst werde, wenn kein Anspruch auf Pflegefreistellung oder aus wichtigen persönlichen Gründen (§8 Abs 3 Angestelltengesetz) besteht.

Für SPÖ die „ungünstigste Variante“
Umso verwunderlicher mutet es für die größte Oppositionspartei an, dass neben dem Elternbrief auch in einer Informationsbroschüre des Bildungsministeriums nur auf die Sonderbetreuungszeit als „ungünstigste Variante“ verwiesen werde. Obwohl die Sonderbetreuungszeit für Arbeitnehmer die in der Praxis kaum in Anspruch genommene Variante sei, würden sowohl die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, als auch der Bildungsminister ausschließlich auf diese Variante verweisen, kritisiert die SPÖ, die sich zumindest eine mediale Richtigstellung bzw. eine bessere Kommunikation wünschen würde.

Antworten auf Fragen zu einer etwaigen Reformierung des Anspruchs auf Sonderbetreuungszeit - im Falle einer weiteren Verlängerung der Maßnahme - will die SPÖ, ebenso wie die zentrale Frage nach einem Rechtsanspruch, nun in parlamentarischen Anfragen an die zuständigen Ministerien erhalten. Spannend auch, wie viele Anträge auf Sonderbetreuungszeit seit der Einführung bis zu ihrer Verlängerung im Juli bzw. seit Verlängerung gewährt wurden.

Fest steht: Freistellungen zur Pflege von Kindern werden im Herbst immer öfter an der Tagesordnung vieler Eltern stehen. Seit dem Schulstart vor einer Woche sind allein in Wien 70 positive Corona-Fälle an Schulen bekannt, geworden, 55 davon waren Schüler ...

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