Prozess um Online-Shop

Kunden getäuscht: Bezahlte Ware war nur gemietet!

Digital
14.09.2020 11:35

Laptops, Tablets oder Spielkonsolen zu verführerisch niedrigen Preisen: Damit hat der Online-Händler Turbado auf seiner deutschen Website Kunden angelockt, ihnen dabei aber verschwiegen, dass sie die Geräte bei dem Anbieter nicht wirklich kaufen, sondern nur mieten können. Eine unzulässige Praxis, entschied nun das Landgericht Berlin.

Dort hatten Konsumentenschützer vom Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt, nachdem sie von Kunden des Unternehmens Beschwerden erhalten hatten. Der Vorwurf: Turbado weise auf seiner Website nicht darauf hin, dass man Geräte hier nur anmiete, statt sie wirklich zu kaufen.

Zitat Icon

Turbado hatte es offensichtlich darauf angelegt, Kunden über den Vertragscharakter zu täuschen.

Verbraucherzentrale Bundesverband

„Darauf angelegt, Kunden zu täuschen“
Die Verbraucherschützer: „Turbado hatte es offensichtlich darauf angelegt, Kunden über den Vertragscharakter zu täuschen. Statt ein Smartphone günstig zu kaufen, schlossen die Verbraucherinnen und Verbraucher unbemerkt einen teuren Mietvertrag ab. Es ist gut, dass das Landgericht Berlin dieser Vertragsfalle einen Riegel vorschiebt und Verbraucher vor dieser Abzock-Masche schützt.“

Turbado hatte auf seiner Website allerlei elektronische Geräte zu erstaunlich niedrigen Preisen angeboten. Werbung und Bestellvorgang erweckten den Eindruck, das Produkt werde günstig verkauft, berichtet das IT-Portal „Golem“. Tatsächlich war der zu zahlende Betrag allerdings nicht der Kaufpreis, sondern eine Kaution. Nach dem Kauf sollten die Kunden zudem monatliche Mietgebühren berappen.

Hinweis auf Mietvertrag in AGB versteckt
Hingewiesen wurde auf diesen nicht unwesentlichen Haken bei den vermeintlichen Schnäppchen nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, beklagen die Konsumentenschützer. Sie sehen in dieser Praxis den mutwilligen Versuch, die Verbraucher in die Irre zu führen und den Mietcharakter des Angebots zu verschleiern.

Das Berliner Gericht schloss sich dieser Argumentation an. Der Online-Händler mit Sitz in der Slowakei lebe davon, dass die Angebote von den Kunden nicht als Mietgegenstände erkannt würden und diese die wahren Kosten eines Vertrags daher nicht kennen. „Es handelt sich schlicht um eine Vertragsfalle“, urteilte das Gericht. Ausreden des Geschäftsführers, er habe mit der Gestaltung der deutschen Website nichts zu tun und spreche nicht einmal Deutsch, ließ das Gericht nicht gelten.

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