Hasspostings im Netz

Morddrohungen gegen Zadic: Mann (68) festgenommen

Österreich
08.09.2020 19:41

Nach unmissverständlichen Todesdrohungen gegen Justizministerin Alma Zadic (Grüne) ist am Dienstag ein 68-jähriger Mann festgenommen und in die Justizanstalt Wien-Josefstadt eingeliefert worden. Noch am Freitag konnte er ungehindert seinen Hass posten - auf seiner Homepage drohte er offen mit der Tötung der werdenden Mutter.

Der 68-Jährige betreibt eine umstrittene Website, die seit Längerem mit rassistischen und fremdenfeindlichen Inhalten auffällt. „Die haben alle noch nicht verstanden, was sie erwartet. Die Abholung und Hinrichtung. Ich habe sie gewarnt“, ließ der unberechenbare Verschwörer die Politikerin Zadic wissen. Das war aber nur einer der jüngsten beängstigenden Angriffe: „Was hier geschieht, ist Hochverrat. Wenn die nicht zuvor alle durch das Schwert des angreifenden Islam sterben, werden sie den Scharfrichter kennenlernen ...“ Vor wenigen Tagen kündigte der Verdächtige zudem das „Auslöschen“ der Bundesregierung durch Dritte an.

Bereits ein Verfahren wegen Verhetzung anhängig
Der Informatiker forderte auch die sofortige Rücknahme des Gesetzesvorhabens gegen Hass im Netz. Wegen mehrerer Beiträge mit diffamierenden Äußerungen über Farbige und arabisch stämmige Mitmenschen, die er seit 2016 veröffentlicht hatte, ist gegen den Mann am Landesgericht bereits ein Verfahren wegen Verhetzung anhängig. Da er sich beim ersten Verhandlungstermin im vergangenen Juni äußerst verhaltensausfällig gerierte, ließ der Richter ein psychiatrisches Gutachten einholen.

Laut Gutachten höhergradige geistig-seelische Abnormität
Auf Basis der darin getroffenen Feststellungen des Sachverständigen Peter Hofmann und nach den jüngsten Anfeindungen war für die Staatsanwaltschaft Wien Gefahr im Verzug gegeben. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Abend mitteilte, verfügte ein Journalrichter die vorläufige Anhaltung des Mannes. Dem 68-Jährigen ist laut einem von der Justiz eingeholten Gutachten eine höhergradige geistig-seelische Abnormität eigen. Hofmann stuft ihn als zurechnungsunfähig und damit als nicht schuldfähig ein. Hofmann zufolge hat sich bei dem 68-Jährigen ein krankhaftes Wahngebilde herausgebildet, das ihn gefährlich macht. Demnach wären Straftaten mit schweren Folgen zu befürchten, sollten nicht Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Ob der Mann in der Justizanstalt Josefstadt verbleibt, wo es eine Krankenabteilung gibt, oder in eine öffentliche Krankenanstalt für Geisteskrankheiten überstellt wird, dürfte sich in den kommenden Tagen entscheiden. Es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft zeitnahe beim Landesgericht einen Antrag auf Unterbringung des 68-Jährigen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (§ 21 Absatz 1 StGB) einbringen wird. Dieser könnte neben dem offenen Verfahren wegen Verhetzung das jüngste Ermittlungsverfahren - die Drohungen gegen die Bundesregierung werden von der Staatsanwaltschaft als gefährliche Drohung qualifiziert - mitumfassen, das aus verfahrensökonomischen Gründen womöglich in das ältere einbezogen wird.

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