Weiss, der nach Kohls vorherigen Angaben im Herbst 2005 mehrmals bei Humanplasma gewesen sein soll, hatte stets seine Unschuld beteuert. Eine mögliche Sperre bleibt dem ehemaligen Mountainbiker nun erspart, weil Kohl "trotz mehrfacher Ladung und seiner Ankündigung in seinem eigenen Verfahren als Zeuge in anderen Verfahren der Rechtskommission weiterhin zur Verfügung zu stehen, nicht erschienen ist bzw. ausgesagt hat", teile die NADA in einer Aussendung mit.
Auch seien Aussagen weiterer Zeugen, welche die Anwesenheit von Weiss bei Humanplasma in einem anderen Verfahren zu Protokoll gegeben haben, im vorliegenden Fall nicht verwertbar gewesen. Kohl selbst erschien unter Aufrechterhaltung seiner bisherigen Aussagen vor der SOKO Doping "auf Anraten seines Rechtsvertreters" nicht persönlich zu den zwei Anhörungen (14. und 27. September). Aus diesen Gründen hätte nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden können, was Weiss bei Humanplasma "konkret" gemacht habe und der Sieger des Ironman Utah 2010 sei deshalb "im Zweifel freizusprechen" gewesen, so die NADA.
Stephanie Graf verurteilt
Die Angaben von Ex-Radprofi Kohl, dass er gemeinsam mit Weiss bei Humanplasma war, hatten zur Eröffnung des NADA-Verfahrens gegen den Triathleten geführt. Im Juni war die bereits zurückgetretene Leichtathletin Stephanie Graf, die einen Humanplasmabesuch zugegeben, die Rückführung des Blutes aber abgestritten hat, zu einer zweijährigen Sperre verurteilt worden. In der Plasmapherese-Station in Wien haben sich im Zeitraum von 2003 bis 2006 laut deren Angaben 30 Sportler Blutabnahmen unterzogen.
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