Mordprozess in NÖ

Angeklagter geständig: „Des do, des hob i g‘mocht“

Niederösterreich
03.09.2020 11:07

Bereits im Zuge seiner Festnahme hat ein 54-Jähriger im Dezember des Vorjahres eine Art Geständnis bezüglich der Bluttat an seiner Freundin, die mit mehreren wuchtigen Messerstichen getötet worden war, abgelegt. „Ihr sechts eh, wos passiert ist. Des do, des hob i g‘mocht“, hatte der nun Angeklagte gegenüber den Beamten erklärt. Auch am Donnerstag bekannte sich der in Wien geborene Staatenlose beim Prozess am Landesgericht Korneuburg schuldig, die 48-Jährige „im Zustand der vollen Berauschung“ getötet zu haben. Gewollt habe er es nicht: „Sie war die Frau meines Lebens.“

Neben Cannabis soll der Angeklagte am Tag der Tat auch reichlich Alkohol konsumiert haben. Das spätere Opfer kam erst später hinzu, zwischen den beiden kam es zum Streit, der 54-Jährige soll in der Folge handgreiflich geworden sein. Dann griff er laut Anklage zu einem Küchenmesser mit einer Klinge von 15 Zentimetern Länge und stach seiner Freundin mit großer Wucht sechsmal in Brust und Bauch. Danach verpasste sich der Mann selbst mehrere kleinere Schnittwunden. Seiner Partnerin half der Angeklagte nicht. Die 48-Jährige starb laut Obduktion an Herz-Kreislauf-Versagen infolge von inneren Blutungen.

Neuer Mann im Leben der 48-Jährigen
Bereits im Vorfeld war es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den beiden gekommen - etwa eine Woche vor der Bluttat hatte die 48-Jährige die langjährige Beziehung zu dem mehrfach Vorbestraften schließlich beendet, auch einen neuen Mann im Internet kennengelernt. Dieser war es auch, der sich in den Abendstunden des Tattages Sorgen um die 48-Jährige zu machen begann und die Polizei alarmierte. 

Beamte fanden die Frau wenig später im Gebäude leblos auf, auch der 54-jährige Angeklagte befand sich noch vor Ort, ließ sich widerstandslos festnehmen. Eine Alkoholkontrolle verweigerte der Festgenommene, woraufhin eine körperliche Untersuchung in Form eines Bluttests angeordnet wurde. Ein chemisches Gutachten bescheinigte dem Angeklagten zu Vorfallsende eine mittlere Blutalkoholkonzentration von etwa 2,04 Promille. Einer psychiatrischen Expertise zufolge war die „Diskretions- und Dispositionsfähigkeit“ beim Staatenlosen jedoch „trotz einer Gemengelage aus Persönlichkeitsstörung und Alkohol- sowie Cannabismissbrauch gegeben“.

Verteidiger spricht von „Filmriss“
Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger ging jedoch von einem Alkoholgehalt von drei Promille zum Zeitpunkt der Tat aus und stellte eine Attacke seines Mandanten im Zustand der vollen Berauschung in den Raum. Der 54-Jährige habe „so viel getrunken, dass man nicht mehr weiß, was man tut - der sogenannte Filmriss“.

Der Angeklagte selbst konnte ebenfalls keine Angaben zur Tat machen, erklärte, sich nicht erinnern zu können. „Sie haben keine Erklärung dafür?“, fragte der vorsitzende Richter. „Nein, die hätte ich gerne“, entgegnete der Angeklagte. Was passiert sei, tue ihm leid. „Ich habe das nicht gewollt.“ Lieber wäre es ihm gewesen, „wenn es mich erwischt hätte“. Den Trennungswunsch seiner Lebensgefährtin habe er nicht verstanden: „Ich wollte darum kämpfen, dass sie ihre Meinung ändert.“ Sie sei „die Frau meines Lebens“ gewesen, so der Angeklagte.

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