Verfassungsrechtler:

„Die Anzeige gegen die Mahnwache ist befremdlich“

Steiermark
02.09.2020 13:28

Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk nannte am Mittwoch das Vorgehen gegen den Organisator einer Mahnwache vor der Grazer Synagoge nach dem Angriff auf den Präsidenten der Kultusgemeinde „befremdlich“. Der Grazer war wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz angezeigt worden. „Die angedachte Strafverfolgung hat nach meiner Ansicht keine echte Substanz“, so Funk.

Funk sagte, es komme darauf an, was man bei einer Versammlung in der Öffentlichkeit als Absicht und Wirkung deklariere bzw. ob man eine bestimmte Botschaft transportieren wolle. Dies sei bei der Mahnwache der Fall gewesen: „Es war eine Art Schutz mit der Botschaft ‘Wir sind da, wir achten auf die Synagoge‘.“ Es sei eine Meinungsäußerung erfolgt, nämlich strikt gegen Antisemitismus und Übergriffe. Die Teilnehmer hätten Solidarität mit der jüdischen Gemeinde ausgedrückt. „Somit unterliegt die Mahnwache dem Versammlungsgesetz, kein Zweifel.“

„Überflüssige Fleißaufgabe“
Allerdings sehe das Versammlungsgesetz die Möglichkeit vor, auch bei einer nicht angemeldeten Versammlung von einer Auflösung abzusehen. Es entfalle somit jeder straf- und verwaltungsrechtliche Vorwurf, sagte Funk. Er halte die Vorgangsweise für eine überflüssige Fleißaufgabe und überzogen, die Behörde habe ja Ermessensspielraum. „Da waren vielleicht einige zu übervorsichtig, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, mit zweierlei Maß zu messen“, sagte der Verfassungsrechtler.

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