Angriffe in Graz

Nach Mahnwache vor Synagoge: Aktivist angezeigt

Steiermark
01.09.2020 13:55

Nach den Angriffen auf die Grazer Synagoge versammelten sich rund 30 Leute vor dem Gotteshaus, um es in der Nacht zu bewachen. Einer davon war der Bezirksvorsteher von Gries, Tristan Ammerer (Grüne), er teilte sein Vorhaben auch im Kurznachrichten-Netzwerk Twitter mit. Nun kam die Anzeige: „Das ist vollkommen absurd!“, sagt Ammerer.

Rund drei Stunden nach dem tätlichen Angriff auf Elie Rosen, den Prädisenten der Jüdischen Gemeinde in Graz, fanden sich viele Aktivisten vor der Synagoge am Grieskai für eine Mahnwache ein - im strömenden Regen.

Die solidarische Tat hat nun ein Nachspiel für Tristan Ammerer, Bezirksvorsteher in Graz-Gries, der sich daran beteiligte. Er wurde angeziegt. „Aufgrund Ihrer indirekten Aufforderung in den sozialen Medien, sich am 22.08.2020 an der ,Mahnwache‘ vor der Synagoge in Graz zu beteiligen, traten Sie als Leiter einer nicht angezeigten Versammlung in Erscheinung“, heißt es in der Anzeige. Auch, weil der Gehsteig angeblich blockiert war und die Corona-Abstände nicht eingehalten worden sein sollen, wurde Ammerer angezeigt.

„Das ist vollkommen absurd, ich musste zuerst einmal lachen und die Echtheit prüfen, als ich das gesehen habe. Ich werde die Strafe natürlich beeinspruchen“, äußert sich Ammerer dazu. „Es hat keinen Anmeldezeitraum gegeben, weil es eine spontane Versammlung war, und wir haben uns alle immer wieder auf den Sicherheitsabstand hingewiesen. Alleine wegen der Regenschirme war er gegeben“, so Ammerer weiter.

Polizei: Anzeige war Pflicht
Die Polizei rechtfertig sich auf Anfrage der „Krone“: „Es ist natürlich möglich, dass jemand angezeigt wird, wenn unangemeldete Demos stattfinden“, sagt der Sprecher der Polizei Steiermark, Fritz Grundnig. In einer Aussendung hieß es außerdem: „Die Polizei ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Anzeige zu erstatten. Andernfalls hätte gegen die Beamten der Vorwurf des Amtsmissbrauches erhoben werden können.“ Wegen der Sensibilität des Vorfalls könne man auch über eine Verwarnung nachdenken. Das entscheide aber die zuständige Verwaltungsbehörde.

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