„Was den Schutz des Naherholungs- und Grünraums, Bodenschutz, Klimaschutz und Klimaanpassung angeht, gilt für die vorliegende Novelle: Noch schlanker, noch unverbindlicher, nichts ist fix. Zukunftsstrategie und Gemeinwohl schauen anders aus“, war für Umweltanwalt Martin Donat seine Stellungnahme zur neuen Raumordnung nicht mehr als verlorene Liebesmüh.
„Mikroskopisch klein“
Im Regierungsentwurf findet er nichts, das auf seine detaillierten und mit Umsetzungsbeispielen untermauerten Vorschläge hindeutet. „Wann, dann sind die übernommenen Beiträge mikroskopisch klein“, so Donat. Eine zweite Stellungnahme wird es von seiner Seite nicht geben. „Wir haben viel Zeit und Energie in die erste Stellungnahme investiert“, ist er enttäuscht.
Entscheidung auf lokaler Ebene
Forderungen nach konkreten Festlegungen werden immer mit dem Verweis auf die Raumordnungsstrategie des Landes (Upper 2030) abgetan. „Die Strategie ist rechtlich aber nicht bindend“, so Donat. Problematisch sei auch der Verweis auf Entscheidungen auf lokaler Ebene. „Man sagt, vor Ort sei die Information am besten. Dort gibt es aber auch lokale und kleinregionale Interessen und Abhängigkeiten zu berücksichtigen.“
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