Was bedeutet die neue Regelung in der Stadt für die gemeinnützigen Bauträger?
Für uns Gemeinnützige ändert sich eigentlich nicht viel und ist nicht wirklich viel nachteilig. Es gibt aber auch bei uns Kunden die ihre Wohnung frei kaufen und finanzieren. Das geht jetzt nur noch, wenn diese Personen auch förderungswürdig sind.
Der Verteilungsschlüssel zwischen Miet- und Kaufwohnungen hat sich auch geändert.
Jetzt gibt es auch eine 50:50-Verteilung. Dadurch ändert sich natürlich das Klientel. Für die künftige Vergabe gibt es aber noch kein richtiges Konzept.
Wie sehen Sie die eingeführten Preisobergrenzen bei den geförderten Eigentumswohnungen?
Eine Deckelung bei den Mieten sind wir ja gewöhnt. Beim Eigentum ist die Vorgabe der Politik aber sehr sportlich.
Inwiefern?
Die Baupreise sind hoch und steigen immer weiter. Die Projekte können ja erst nach dem Wettbewerb ausgeschrieben werden und bis dorthin vergeht doch einige Zeit. Da ist dann die Frage, ob die Preise auch nach der Ausschreibung tatsächlich noch gehalten werden können oder ob die Obergrenze zu ambitioniert war.
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