Wirbel um Tiroler Fall

Virus im Haus: Warum wird keiner gewarnt?

Tirol
28.08.2020 10:30

Für viel Gesprächsstoff sorgte der Fall einer mit Corona infizierten 54-Jährigen im Tiroler Schwaz, die wegen Verstößen gegen die Heimquarantäne zu einer hohen Geldstrafe verurteilt wurde und nun dagegen beruft. Ein Bewohner des Mehrparteienhauses versteht nicht, warum die Hausparteien in solchen Fällen nicht gewarnt werden.

Ein Einkauf im nahen Supermarkt, die Entsorgung des Bio-Mülls vor dem Haus samt Rast auf einem Bankerl - und als Zugabe eine Handverletzung, nach der sich die Wahl-Tirolerin Andrea Egger per Taxi ins Krankenhaus chauffieren ließ. Polizeiliche Ermahnungen fruchteten nicht. Wie berichtet, setzte es daher am Landesgericht Innsbruck eine saftige Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro, gegen die die Pensionistin berufen will.

Niemand wusste davon
Erst durch den diesbezüglichen „Krone“-Bericht erfuhren andere Hausbewohner (mehr als 20 Wohnungen), dass sie im April ohne ihr Wissen mit einer Infizierten quasi unter einem Dach gewohnt, gemeinsam mit ihr den Lift benutzt hatten oder sich im Stiegenhaus begegnet waren.

Aushang gefordert
„Das Mindeste wäre doch, wenn beim Hauseingang eine amtliche Information über den Corona-Fall angebracht wird - natürlich ohne Namen des Betroffenen“, schlägt ein Mitbewohner vor. Daran angeschlossen solle die Mahnung sein, im Haus alle Sicherheitsmaßnahmen umso penibler einzuhalten (Abstand, Hygiene, Mund-Nasen-Schutz, Desinfektionsmittel usw.). „Da lauerte die Polizei auf Waldwegen, um zu strafen, die Behörden propagieren die Stopp-Corona-App - und zugleich unterlässt man die einfachste Maßnahme, nämlich die Hausgemeinschaft zu warnen“, schimpft der Schwazer.

Land widerspricht
Beim Land Tirol verweist man in einer Stellungnahme darauf, dass grundsätzlich jeder Bürger ein Recht auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte, der Privatsphäre und des Datenschutzes habe. Die Ansteckungsgefahr im Haus sieht man durch Regeln, die derzeit ohnehin gelten, gewährleistet: „Nach derzeitigem Kenntnisstand ist das Ansteckungsrisiko beim kurzen Vorbeigehen unter Einhaltung der entsprechenden Sicherheits- und Hygienestandards sehr gering.“

Die Information hinsichtlich positiv getesteter Personen in Mehrparteienhäusern - beispielsweise durch Aushänge - sei aus Rechtssicht unzulässig. Auch werde eine solche Vorgehensweise, die zur Stigmatisierung der betroffenen Personen führen könne, vom Land nicht befürwortet.

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