Weil Ampel kommt:

Verschärfte Maskenpflicht in Oberösterreich fällt

Oberösterreich
26.08.2020 10:31

So schnell kann es gehen: Die oberösterreichische Landespolitik, konkret Landeshauptmann Thomas Stelzer und Gesundheitsreferentin Christine Haberlander (ÖVP), verkünden nun gemeinsam mit Tilman Königswieser vom Corona-Expertenboard das Ende der verschärften Maskenpflicht in Oberösterreich mit 28. August - so wie es die „Krone“ in der Mittwochsausgabe schon andeuten konnte, siehe hier. Die erneute Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten öffentlichen Bereichen wurde in Oberösterreich Anfang Juli eingeführt. Aufgrund der damaligen Infektionszahlen hat Oberösterreich an der im Vergleich zum Bund strengeren Maskenpflicht festgehalten. Zum Start der künftig österreichweit einheitlichen Risiko- und Maßnahmenregelung durch das Corona-Ampelsystem und nach Prüfung durch die Experten des Landes übernimmt Oberösterreich mit Freitag die Bundesvorgaben.

„Die strengere Regelung in Bezug auf das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in Oberösterreich war, besonders im Hinblick auf die Entwicklungen der Infizierten-Zahlen in den vergangenen Wochen, ein wichtiger Schritt. Mit Start der Corona-Ampel soll künftig in ganz Österreich klar sein, welches Risiko und - damit verbunden - welche Maßnahmen in welchem Gebiet gültig sind. Für eine österreichweit gleiche Ausgangsbasis ist man mit den Experten des Corona-Boards übereingekommen, ab 28. August die Bundes-Regelungen zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes auch in Oberösterreich zu übernehmen“, betonen Landeshauptmann Thomas Stelzer und Gesundheitsreferentin Christine Haberlander. „Damit das Ampelsystem, die damit verbundene Risiko-Einstufung und dementsprechende Maßnahmen funktionieren, ist es sinnvoll, eine bundesweit gleiche Ausgangslage zu schaffen.“

In Landesamtsgebäuden bleibt strengere Pflicht
In den Amtsgebäuden der oberösterreichischen Landesverwaltung wird es in Zonen mit hoher Kundenfrequenz und Parteienverkehr sowie Bereichen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (z.B. Liftanlagen) für Besucher und Mitarbeiter eine Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes geben. „Gemeinsam mit Hände-Hygiene und Abstand halten ist der Mund-Nasen-Schutz als Schutz vor Corona-Infektionen wirksam und leicht umsetzbar. Der Übergang zur österreichweiten Regelung ist aus epidemiologischer Sicht nun gut vertretbar. Die Maske kann bzw. soll aber - unabhängig von der gesetzlichen Regelung - immer dann getragen werden, wenn der nötige Abstand zwischen den Personen nicht eingehalten werden kann“, begründet Tilman Königswieser, Mitglied im Corona-Board, die Einschätzung der Experten.

Die Corona-„Spielregeln“ im Detail:
Bislang galt in Oberösterreich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen Räumen, Geschäften und Lokalen. Ab 28. August ist der Mund-Nasen-Schutz nur noch in folgenden Bereichen verpflichtend:

  • Öffentliche Verkehrsmittel und Taxis
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz)
  • In Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen
  • In Apotheken, Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten sowie an Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden
  • Im Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Bäckerei, Fleischerei, Konditorei)
  • In Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln
  • In Bankfilialen
  • In Postfilialen sowie bei Postpartnern
  • Bei Dienstleistungen, wenn der Ein-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind
  • Bei Demonstrationen, wenn der Ein-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann
  • In Amtsgebäuden der oberösterreichischen Landesverwaltung (in Zonen mit hoher Kundenfrequenz bzw. Parteienverkehr und wo Mindestabstand nicht eingehalten werden kann).
 OÖ-Krone
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