Es waren offenbar keine geregelten Familienverhältnisse, denn die anfangs erst 15-Jährige schlief nur sporadisch in der Wohnung des neuen Freundes der Mutter. Als beide einmal allein waren, ertappte das Mädchen den Pensionisten bei der Selbstbefriedigung. In einem kurzen Dialog soll die Jugendliche gesagt haben, dass ihr dies „egal“ sei. Den Angeklagten erregte aber offenbar ihre Anwesenheit und er steckte ihr danach etwas Taschengeld zu. Rund 15 mal soll es zu ähnlichen Vorfällen gekommen sein.
„Alter nicht gewusst“
Der 63-Jährige betonte beim Prozess, er habe das Alter des Mädchens nicht gewusst. Er gab aber freimütig zu, dass einer der Vorfälle im Jänner 2018 gewesen sei, da war die Jugendliche 17 Jahre alt. Ihre widersprüchlichen Aussagen per Video überzeugten die Richterin nicht. Letztlich blieb weder eine sexuelle Belästigung noch ein klarer Zusammenhang zwischen Geldzuwendungen und den schlüpfrigen Vorfällen. Auch der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses fiel weg – Freispruch im Zweifel.
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