Vom Himmel geholt

Adler versenkt Drohne – Behörde nimmt es mit Humor

Elektronik
14.08.2020 11:32

Jäh geendet hat der Versuch der Umweltbehörde des US-Staates Michigan, die Küstenerosion entlang des Lake Michigan aus der Luft per Drohne zu untersuchen: Ein Weißkopfseeadler fühlte sich durch das Fluggerät offenbar in seinem Territorium gestört - und versenkte es kurzerhand im See. Die Behörde nimmt es mit Humor.

Wie das Department of Environment, Great Lakes, and Energy (EGLE) am Donnerstag offiziell mitteilte, ereignete sich der Vorfall bereits am 21. Juli. Drohnen-Pilot Hunter King hatte demnach gerade seinen vierten Kartierungsflug an diesem Tag gestartet, als er auf seinem Videobildschirm beobachten konnte, dass sich das Fluggerät wie wild zu drehen begann. „Es war wie eine wirklich schlimme Achterbahnfahrt“, schildert er.

Als er aufblickte, war die Drohne verschwunden, und ein Adler flog davon. Sämtliche Versuche, die 950 Dollar teure Drohne vom Typ DJI Phantom 4 Advanced wiederzufinden, sind seitdem gescheitert. Auch ein Tauchgang in vier Metern Tiefe verlief ergebnislos. Daten der Flugaufzeichnung geben jedoch Auskunft über die letzten Sekunden im Leben der Drohne. Diese dürfte demnach aus mehr als 45 Metern Höhe in den Lake Michigan gestürzt sein, nachdem ihre Geschwindigkeit, wohl durch den Verlust eines Propellers, zuvor abrupt von rund 35 auf 16 km/h gesunken war.

Über das Motiv des Adlers kann die Behörde nur rätseln. Er könnte sich in seinem Territorium durch den elektronischen Eindringling bedroht gefühlt haben oder auch nur hungrig gewesen sein. „Oder vielleicht gefiel ihm die falsche Schreibweise seines Namens nicht“, spielt EGLE auf die Namensähnlichkeit zum englischen Wort für Adler, Eagle, an. Um Drohnen weniger wie Möwen aussehen zu lassen, erwägt die Behörde jedenfalls, die Fluggeräte künftig zur Vermeidung von Verwechslungen mit eigenen Verkleidungen zu versehen.

„Unversöhnliche Geliebte“
Der Versuch, bei den Kollegen der Naturschutzbehörde einen Verweis gegen den „Schurkenadler“ zu erwirken, scheiterte jedenfalls. Ein Sprecher des Department of Natural Resources teilte laut EGLE mit, dass die Behörde keinerlei Befugnisse habe, „Mitteilungen über korrigierende Maßnahmen an einzelne, nicht-menschliche Wildtiere herauszugeben“, und stellte fest, dass dies wahrscheinlich einen „Akt der Legislative“ erfordern würde. Selbst dann könnte dieser Gegenstand einer rechtlichen Anfechtung sein. „Leider können wir nichts tun“, sagte der Sprecher. „Die Natur ist eine grausame und unversöhnliche Geliebte.“

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele