„In der Regel werden Schäden durch Naturgewalten bei Kfz durch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt“, weiß der Chefjurist des Autofahrerclubs. Damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollten Autofahrer aber einige Dinge beachten: Schäden unverzüglich melden, ein Foto zur Schadensdokumentation ist von Vorteil. Zeugen namhaft machen. Auch bei gutem Versicherungsschutz sind Selbstbehalte möglich.
Nach Hochwasser Auto nicht starten
Martin Hoffer: „War das Auto unter einem morschen Baum geparkt, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Anders ist es, wenn man vom Unwetter überrascht wurde, sein Fahrzeug nicht mehr aus der Gefahrenzone entfernen konnte.“ Wurde das Auto durch Hochwasser beschädigt, darf es nicht gestartet werden, warnt der ÖAMTC.
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