15 Monate bedingt

Drogen im Darknet bestellt: Salzburger verurteilt

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11.08.2020 13:33

Weil er im Darknet rund zwei Kilogramm Drogen, 23 gefälschte 50-Euro-Scheine, 91 Kreditkarten-Rohlinge sowie ein Kreditkartenlese- und Schreibgerät bestellt haben soll, ist ein Salzburger am Dienstag am Landesgericht Salzburg zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung rechtskräftig verurteilt worden. Der 37-Jährige hatte sich vor dem Schöffensenat großteils geständig gezeigt.

Die Amphetamine stammten aus dem Ausland, großteils aus Deutschland und den Niederlanden. Das Suchtgift wurde laut Anklage durch Anstiftung des Angeklagten nach Österreich eingeführt. Sechs Pakete mit insgesamt 1480 Gramm, die der bisher unbescholtene Mann zwischen September und November 2017 bestellt haben soll, wurden am Hauptzollamt Frankfurt am Main in Deutschland sichergestellt. Bei einer Hausdurchsuchung am 5. März 2018 fanden die Ermittler bei dem Salzburger rund ein Kilo Drogen in einem Tresor. Sichergestellt wurden auch das Falschgeld und die Kreditkartenrohlinge samt Zubehör.

Der Beschuldigte beteuerte, dass er die Drogen zum Eigenverbrauch bestellt und sie zu Hause auch gehortet habe, weil er angenommen habe, dass die Bestellung im Darknet auf Dauer nicht funktionieren würde. Auch der Verteidiger erklärte, dass das Suchtgift „auf keinen Fall“ für Abnehmer bestimmt gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft war anderer Meinung und hatte den Salzburger auch wegen Suchtgifthandels angeklagt, doch der Schöffensenat glaubte im Zweifel dem Beschuldigten.

„Vorbereitungsdelikt“
Dass er mit den Kreditkarten-Rohlingen „nur spielen“ wollte - „man kann alles Mögliche damit basteln“, meinte der Angeklagte - nahm ihm das Gericht allerdings nicht ab. „Wir gehen von einem Vorbereitungsdelikt aus“, sagte die vorsitzende Richterin bei der Urteilsbegründung. Dasselbe gelte für das Falschgeld. Es sei davon auszugehen, dass der 37-Jährige damit auch etwas kaufen wollte. Der Salzburger hatte zuvor erklärt, die falschen Euro-Scheine seien ihm bei einer Darknet-Bestellung als Werbegeschenk beigelegt worden. Bezahlt habe er die Bestellungen mit Bitcoins.

Der Angeklagte arbeitete eine Zeit lang in der IT-Branche und bezeichnete sich selbst als „Computerfreak“. Die Konsumation von Drogen hätten bewirkt, dass „ich glücklich bin und arbeiten kann“. Laut einer Gutachterin leidet der Mann an einer paranoiden Schizophrenie, deshalb sei er auch eingeschränkt schuldfähig. Das hat sich neben dem Geständnis und der bisherigen Unbescholtenheit mildernd auf die Strafe ausgewirkt. Die 15 Monate auf Bewährung wurden unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Der Verurteilte bekam die Weisung zu einer Drogentherapie. Der Strafrahmen reichte in diesem Fall bis zu fünf Jahren Haft.

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