Leitfaden für Firmen

Innsbrucker Baustellen: Freie Fahrt für Radfahrer

Tirol
11.08.2020 16:00

Sie sind schon ein fixer Bestandteil des Stadtbildes im Sommer: Baustellen, um Brücken oder Straßen bzw. darunter verlaufende Leitungen zu sanieren. Damit diese nicht nur für Fußgänger, sondern auch für Fahrradfahrer möglichst sicher sind, gibt es in Innsbruck für Baufirmen jetzt einen sieben Punkte umfassenden Leitfaden, an dem zwei Jahre lang getüftelt wurde. Dieser soll schon im Vorfeld das Planen von Baustellen vereinfachen. Am Montag wurde er von Vizebürgermeisterin Uschi Schwarzl, Fuß- und Radkoordinator Christian Schoder, Baustellenkoordinatorin Martina Gura und Gudrun Gatternigg vom Referat für Straßenverkehr und Straßenrecht präsentiert.

„Radfahrer sollen nicht zu gefährlichem Verhalten animiert werden, zum Beispiel am Gehsteig an einer Arbeitsstelle vorbeifahren, weil der Radweg unvermittelt endet“, heißt es im ersten Punkt, der als Leitgrundsatz dienen soll. Da das Fahrrad, wie es wörtlich in Punkt zwei heißt „umwegempfindlich“ sei, soll der Verkehrsfluss für Fahrradfahrer bestehen bleiben, ein Absteigen und Schieben vermieden werden. Sackgassen und Fahrverbote müssen so beschildert werden, dass erkennbar ist, für wen sie gelten. Nach Möglichkeit – so Punkt drei – sollen größere Breiten eingeplant werden, als es die gesetzlichen Mindestbreiten für Radwege und Radfahrstreifen vorschreiben. Je nach Situation ist auch ein Mischprinzip anwendbar, wobei eine auf der Fahrbahn angebrachte Kennzeichnung dies verdeutlichen soll.

Klare Kommunikation mit Schildern
Sollte fünftens eine Umleitung für den Radverkehr unumgänglich sein, muss diese mit Bodenmarkierungen und Schildern kommuniziert werden. „Vor allem bei großräumigeren oder langandauernden Umleitungen und Sperren ist zu veranlassen, dass Routenplaner wie google.maps diese Informationen erhalten.“ Punkt sechs schreibt vor, dass „Stolperkanten und Unebenheiten durch Anrampungen in Form von Asphaltkeilen auf ganzer Breite oder Länge zu vermeiden oder zu sichern sind“. Baustellen, die über Nacht bestehen bleiben, müssen entsprechend beleuchtet sein. Abschließend listet Punkt sieben für die Baufirmen die gesetzlichen Richtlinien auf, die diese einzuhalten haben.

Leitfaden „wichtiges Instrument“
Eine Stadt ohne Baustellen müsse sich etwas überlegen, betonte Schwarzl. Das Vermögen – Leitungen für das Internet und Fernwärme beispielsweise – liege schließlich unter den Straßen und dürfe nicht vernachlässigt werden. Der präsentierte Leitfaden sei „ein wichtiges Instrument, mit dem die Stadt klare Leitplanken für die sichere Radführung trotz Baustelle setzt“. Schoder bezeichnete ihn als „eine Fibel, an der sich die Bauträger orientieren können“ und verwies darauf, dass man von ähnlichen Initiativen aus anderen Bundesländern und Nationen dazulerne.

Bessere Planbarkeit für Baufirmen
Gura wiederum hob hervor, dass „diese sieben Punkte schon in der Vergangenheit bei den Baustellen berücksichtigt wurden“. Da sie jetzt aber in schriftlicher Form vorliegen, würde dies für die Baufirmen „Planungs- und Kostensicherheit“ bringen. Abschließend versicherte Uschi Schwarzl, dass „die großen Baustellen bis Herbst abgeschlossen sein werden“.

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