Knapp an Haft vorbei

Sachwalterin verprasste 130.000 € von „Schützling“

Tirol
11.08.2020 10:00
Als Erwachsenenvertreter, wie Sachwalter heutzutage genannt werden, ist man eigentlich verpflichtet, jeden Euro vom Konto des „Schützlings“ peinlichst genau abzurechnen. Eine 49-jährige Unterländerin steckte über 130.000 Euro eines zu betreuenden Verwandten aber in die eigene Tasche bzw. schenkte das Geld ihrer Tochter.

Die Wohnung ihres vermeintlichen Onkels (die Verwandtschaftsverhältnisse sind noch nicht restlos geklärt) war in einem verwahrlosten Zustand, als die 49-Jährige vor einigen Jahren zur Erwachsenenvertreterin des heute 72-Jährigen bestellt wurde. „Immer, wenn ich bei ihm war, wollte er mir eine Geldschatulle geben. Doch ich habe nie hineingeschaut“, erklärte die Angeklagte am Montag vor dem Innsbrucker Landesgericht. Dass ihr Verwandter zwei Sparbücher mit insgesamt mehr als 130.000 Euro besitzt und daheim bunkert, hätte die Frau laut eigenen Angaben nie für möglich gehalten.

„Ich war der Meinung, das Geld gehöre mir“
Erst als der besachwaltete Mann einen Schlaganfall erlitt und zum Pflegefall wurde, stieß die Fitnesstrainerin auf das Geld. „Ich wollte alles richtig machen“, beteuerte die 49-Jährige vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Heide Maria Paul. Als ein Teil des Geldes gerichtlich freigeschalten wurde und sie einen Bescheid erhielt, dass das Land die Pflegeheimkosten übernimmt, dachte sich die Tirolerin wohl, dass ihr Onkel das Geld nicht mehr benötige. „Ich war der Meinung, dass es mir gehört. Er hat dies ja auch immer zu mir gesagt“, meinte die zuvor unbescholtene Frau.

Urteil noch nicht rechtskräftig
Doch im Zuge des Sachwalterschaftsverfahrens flog die Untreue auf. Auf Anraten ihres Anwaltes erstattete sie schließlich Selbstanzeige. Das Geld war zu diesem Zeitpunkt allerdings schon weg. „Ich habe es meiner Tochter gegeben, die mit ihrem Geschäft in finanziellen Schwierigkeiten steckte“, erklärte die Angeklagte. Der Schöffensenat verurteilte die 49-Jährige zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 6480 Euro. Sie nahm das Urteil an.

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